Dopingarzt Fuentes vor Gericht: Der Doktor mit den Blutbeuteln
Es dürfte der bislang spektakulärste Dopingprozess der Sportgeschichte werden: Ab Montag steht der berüchtigte Arzt Eufemiano Fuentes in Madrid vor Gericht. Zittern vor seinen Aussagen müssen nicht nur Radprofis, sondern auch Fußballer.
Doping im Radsport und kein Ende. In der Vorwoche beherrschte die publikumswirksame, aber letztlich wenig erhellende TV-Beichte von Lance Armstrong die Schlagzeilen. Ab kommenden Montag ist dagegen mit möglichen echten Enthüllungen zu rechnen. Dann steht der berüchtigte spanische Dopingarzt Eufemiano Fuentes gemeinsam mit seinen mutmaßlichen Komplizen in Madrid vor Gericht. Und nicht nur Radsportler müssten zittern, sollte der 57-Jährige auspacken.
Die Untersuchung gegen Fuentes und seine Mitwisser, bekannt geworden als Operation Puerto, war vielleicht die spektakulärste aller Dopingermittlungen. Sie löste im Mai 2006 mit groß angelegten Razzien in drei spanischen Städten ähnlich große Schockwellen im Radsport aus wie Armstrongs Überführung als Dopingsünder im vergangenen Herbst.
Überwältigend war die Fülle an Beweismaterial, die "Puerto" zutage brachte. Hatte die US-amerikanische Anti-Doping-Agentur Usada auf gut tausend Seiten das Dopinggeschäft um Armstrong rekonstruiert, so trug die spanische Guardia Civil während ihrer Ermittlungen gar 7000 Seiten Material über Fuentes' Betrugsnetzwerk zusammen.
Fuentes bediente die Armstrong-Konkurrenz
Dessen Spezialität war eine ausgefeilte Logistik von Bluttransfusionen. Die Blutbeutel wurden von ihm in einer speziellen Analyseklinik in Madrid gelagert. Fuentes bediente vor allem die Konkurrenz von Armstrong. Der US-Amerikaner griff lieber auf die Dienste des Italieners Michele Ferrari zurück.
Der Kundenkreis von Ferrari war deutlich kleiner als der seines Madrider Fachkollegen. Die Dopingstaatsanwaltschaft im italienischen Padua geht von 20 bis 30 Kunden pro Saison aus, das Gros davon im Radsport. Fuentes hingegen soll in Hochzeiten insgesamt 200 Leistungssportler parallel versorgt haben. Neben den 58 namentlich identifizierten Fuentes-Kunden im Radsport - unter ihnen die ehemaligen Spitzenfahrer Jan Ullrich, Ivan Basso und Joseba Beloki - waren wohl auch Sportler aus anderen Disziplinen darunter. Fuentes selbst gab im Juni 2006 in einem Interview mit dem spanischen Radiosender Cadena Ser zu: "Ich habe auch mit Fußballern, Tennisspielern und Leichtathleten gearbeitet. Es sind gar nicht alle Namen bekannt geworden."
Hatte Fuentes auch Fußballer in der Kartei?
Der "Daily Telegraph" zitierte am Montag den ehemaligen deutschen Radprofi und überführten Fuentes-Kunden Jörg Jaksche, der sich daran erinnert, dass "Fuentes sehr stolz darauf war", auch in anderen Sportarten als dem Radsport erfolgreich zu wirken. Der frühere Telekom-Fahrer hat, allerdings ohne Belege zu bringen, zudem den Verdacht geäußert, dass Fuentes noch während der WM 2006 in Deutschland mit Fußballern zusammengearbeitet habe.
In den Akten der Staatsanwaltschaft tauchen allerdings nur die Namen von Radsportlern auf - angeblich, weil die Ermittler andere Sportler nicht zweifelsfrei identifizieren konnten. Ohnehin scheint ein Großteil der Recherchearbeit der spanischen Guardia Civil zu versanden. Nur fünf der 58 identifizierten Radprofis wurden bislang zur Verantwortung gezogen, darunter jedoch kein einziger in Spanien selbst. Die italienische Sportjustiz verurteilte neben den einheimischen Profis Ivan Basso und Michele Scarponi auch den Spanier Alejandro Valverde.
Die beiden anderen Verurteilten aus Operation Puerto sind die Deutschen Jaksche und Jan Ullrich. Italiens Radidol Marco Pantani, bei Fuentes als PTNI geführt, war bei Bekanntwerden der Ermittlungen schon verstorben. Dem 2010 mit Spuren von Clenbuterol im Blut erwischten Alberto Contador wird zwar das Kürzel AC in der Kundenliste von Fuentes zugeordnet. Der Spanier selbst stritt Doping durch Fuentes bislang hartnäckig ab.
Ums Gefängnis kommen die Angeklagten wohl herum
Diese Haltung dürfte Contador als geladener Zeuge in dem Prozess ab Montag durchhalten. Anders als im amerikanischen Strafrecht, wo Zeugen vereidigt werden und im Falle eines Meineids oder bei Behinderung der Justiz im Gefängnis landen können, erlaubt die spanische Rechtssprechung eine Aussageverweigerung, wenn sich jemand selbst belasten könnte.
Angeklagt sind ab dem 28. Januar neben Fuentes dessen Schwester Yolanda, sein Mitarbeiter José Luis Merino Batres sowie die früheren Rennstallmanager Manolo Saiz und José Labarta. Ihnen droht eine zweijährige Gefängnisstrafe sowie ein Verbot der Ausübung ihres Berufs für die gleiche Zeit.
Weil kurze Gefängnisstrafen nicht vorbestrafter Personen in Spanien gewöhnlich nicht abgesessen werden müssen, bedeutet das zweijährige Berufsverbot wohl die größte Unannehmlichkeit. Da es zum Tatzeitpunkt noch keine Dopinggesetzgebung in Spanien gab, wird ihnen nicht Doping, sondern Gesundheitsgefährdung durch unsachgemäße Durchführung der Transfusionen vorgeworfen.
Ein Urteil der ersten Instanz wird für April/Mai erwartet. Ein sehr wahrscheinliches Berufungsverfahren würde frühestens Ende 2013 beendet sein.
Nur eine Handvoll der 58 namentlich genannten Profis dürfte dann überhaupt noch aktiv sein.
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- Mittwoch, 23.01.2013 – 10:16 Uhr
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Für Athletinnen und Athleten bestehen je nach Leistungsniveau unterschiedliche Bestimmungen zu der obligatorischen Meldepflicht. Die Ein-Stunden-Regelung verpflichtet bestimmte Athleten für jeden Tag eine Stunde zu benennen, in der sie für eine mögliche Dopingkontrolle zur Verfügung stehen. Die genaue Stunde muss jeweils am Ende eines Quartals für die nächsten drei Monate im Voraus benannt werden, darf aber innerhalb von 24 Stunden verändert und aktualisiert werden. Wird der Athlet in dieser Stunde vom Kontrolleur nicht am benannten Ort angetroffen, wird ein sogenannter Strike für das Kontrollversäumnis ausgesprochen. Wenn ein Sportler innerhalb von 18 Monaten drei Verwarnungen kassiert hat, muss er mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren rechnen. Strikes von verschiedenen Organisationen ( Wada , Nada sowie zuständigem internationalem Verband) werden addiert.
Die Ein-Stunden-Regelung wird durch die Angabe von Aufenthaltsdaten zum Ende eines Quartals für jeden Tag der darauffolgenden drei Monate ergänzt. Wird ein Athlet bei einer Stichprobe nicht am angegebenen Ort angetroffen, kann ebenfalls ein Strike erteilt werden. Mannschaftssportler aus gering gefährdeten Sportarten werden in Mannschafts-Whereabouts getestet. Dafür melden die Vereine der Nada die Trainingspläne der Mannschaft.Aufgrund des seit Beginn 2009 gültigen neuen Nada-Codes werden Athleten je nach Risikobewertung der Agentur für Doping in drei unterschiedliche Testpools eingeordnet und unterliegen verschiedenen Meldepflichten: Im International Registered Testing Pool (RTP) sind rund 1400 Athleten zusammengefasst, zu denen A-Kader und A-Nationalteams der Sportarten der Gefährdungsstufe I gehören. Sie müssen nicht nur bis zum 25. des Vormonats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit für ein Quartal machen, sondern auch die Ein-Stunden-Regelung beachten. Im Nationalen Testpool (NTP) für Kader-Athleten der Gefährdungsstufe II und III gilt diese Regel nicht. Alle anderen Athleten werden im Allgemeinen Testpool (ATP) zusammengefasst.
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