Ex-Radprofi Armstrong: Aufgeben statt gestehen
Ende einer Legende: Lance Armstrong verzichtet auf einen Gerichtsprozess, in dem er sich gegen die Dopinganschuldigungen hätte wehren können. Dafür gilt er offiziell aber nun auch nicht als Gedopter. Der Preis dafür ist hoch - wahrscheinlich der Verlust aller Tour-de-France-Titel.
Lance Armstrong ist kein Dopingsünder. Positive A- und B-Probe? Gibt es nicht. Eine Verurteilung wegen Dopings? Wird es nie geben. Und dennoch bestehen kaum noch Zweifel daran, dass der US-Amerikaner seine sieben Titel bei der Tour de France mit Hilfe verbotener Substanzen geholt hat. Nur offiziell wird ihm das nie nachgewiesen werden können, dafür hat er nun höchstpersönlich gesorgt.
"Es kommt ein Punkt im Leben jedes Menschen, an dem er sagen muss: 'Es reicht.' Für mich ist dieser Punkt jetzt gekommen", teilte Armstrong in einem Statement mit. Er hält die US-amerikanische Anti-Doping-Agentur Usada, die ihn wegen Dopings angeklagt hatte und die Aberkennung seiner sieben Tour-Titel sowie eine lebenslange Sperre erwirken will, für nicht zuständig. Das sieht ein ordentliches Gericht in Texas aber anders. Armstrong hatte die Wahl: Verhandlung vor einem Schiedsgericht oder in Kauf nehmen, dass die Titel - und damit sein einstiger Heldenstatus - futsch sind. Er entschied sich für die zweite Möglichkeit.
Armstrongs Verzicht, seinen Fall vor Gericht verhandeln zu lassen, kommt einem Eingeständnis gleich. Er hätte sich ja wehren können. Seine Anwälte hätten Beweise und Zeugen präsentieren können, die den Tour-Rekordsieger entlasten. Die belegen würden: Armstrong war bei seinen Erfolgen in Frankreich von 1999 bis 2005 immer sauber, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sind haltlos. Er wollte sich aber nicht wehren. Und das legt den Verdacht nahe: Er konnte es nicht.
Armstrongs Taktik, alles abzustreiten, hatte ja auch jahrelang Erfolg. Schließlich gab es nie eine eindeutige A- und B-Probe, die ihn des Dopings überführt hätte. Natürlich gab es Gerüchte, sogar auffällige Urinproben, aber eben nie eine Anklage oder Verurteilung. Und so lange das Prinzip der Omertà, des Schweigegelöbnisses unter den Radprofis, funktionierte, musste Armstrong kaum etwas fürchten. Das änderte sich, als seine ehemaligen Teamkollegen auspackten.
"Er (Armstrong, d.Red.) hat genommen, was wir alle genommen haben. Epo, Testosteron, Bluttransfusionen", sagte Tyler Hamilton, einst Armstrongs Helfer beim Team US Postal. Er habe oft dabei zugesehen, wie sich Armstrong selbst Epo injizierte, unter anderem vor seinem ersten Tour-Sieg 1999. "Es lag immer in seinem Kühlschrank", sagte Hamilton, selbst zweimal des Dopings überführt. Auch George Hincapie und Floyd Landis hatten sich zuletzt von Armstrong abgewendet und ihn schwer belastet.
Armstrong argumentiert mit fehlender Fairness
Es wäre für Armstrong wohl unmöglich gewesen, diesen Kronzeugen der Usada etwas entgegenzusetzen. Zumal der Prozess nicht hinter verschlossen Türen geführt und das einstige Radsportdenkmal Lance Armstrong in aller Öffentlichkeit demontiert worden wäre. Diese Demütigung wollte er sich ersparen.
Vor allem aber kann Armstrong weiterhin behaupten, niemals gedopt zu haben. Er ist ja nicht offiziell überführt oder verurteilt, und wird es jetzt auch nicht mehr werden. Denjenigen, die behaupten, sein Verzicht auf einen Prozess sei doch ein Schuldeingeständnis, wird er das entgegnen, was er am Donnerstag mitteilte: Dass ein solcher Prozess "einseitig" und "unfair" gewesen wäre. Nur noch mal zum Mitschreiben: Armstrong argumentiert mit fehlender Fairness.
Dass ihm seine Tour-Titel aberkannt werden, gilt als höchstwahrscheinlich. Zwar sagt Armstrong, die Usada habe kein Recht, ihm diese zu entziehen. Deren Präsident Travis Tygart entgegnet jedoch, der Weltradsportverband UCI als Unterzeichner des Welt-Anti-Doping-Kodex sei "verpflichtet, unsere Entscheidung anzuerkennen und zu verhängen".
Sollte es so kommen, wäre der Schaden immens. Nicht nur für Armstrong sondern auch für die UCI, die jahrelang Kenntnis von den Vorwürfen gegen den Radprofi hatte, diesen aber - vorsichtig formuliert - nicht gerade hartnäckig nachging. Für den Radsport generell wäre es ein weiterer wichtiger Schritt bei der Aufarbeitung der Dopingvergangenheit.
Erst Jan Ullrich, dann Alberto Contador, nun Lance Armstrong. Natürlich ist der auch ein Dopingsünder - nur kein offiziell verurteilter.
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH
- Freitag, 24.08.2012 – 12:04 Uhr
- Drucken Versenden
- Nutzungsrechte Feedback
- Kommentieren | 52 Kommentare
Für Athletinnen und Athleten bestehen je nach Leistungsniveau unterschiedliche Bestimmungen zu der obligatorischen Meldepflicht. Die Ein-Stunden-Regelung verpflichtet bestimmte Athleten für jeden Tag eine Stunde zu benennen, in der sie für eine mögliche Dopingkontrolle zur Verfügung stehen. Die genaue Stunde muss jeweils am Ende eines Quartals für die nächsten drei Monate im Voraus benannt werden, darf aber innerhalb von 24 Stunden verändert und aktualisiert werden. Wird der Athlet in dieser Stunde vom Kontrolleur nicht am benannten Ort angetroffen, wird ein sogenannter Strike für das Kontrollversäumnis ausgesprochen. Wenn ein Sportler innerhalb von 18 Monaten drei Verwarnungen kassiert hat, muss er mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren rechnen. Strikes von verschiedenen Organisationen ( Wada , Nada sowie zuständigem internationalem Verband) werden addiert.
Die Ein-Stunden-Regelung wird durch die Angabe von Aufenthaltsdaten zum Ende eines Quartals für jeden Tag der darauffolgenden drei Monate ergänzt. Wird ein Athlet bei einer Stichprobe nicht am angegebenen Ort angetroffen, kann ebenfalls ein Strike erteilt werden. Mannschaftssportler aus gering gefährdeten Sportarten werden in Mannschafts-Whereabouts getestet. Dafür melden die Vereine der Nada die Trainingspläne der Mannschaft.Aufgrund des seit Beginn 2009 gültigen neuen Nada-Codes werden Athleten je nach Risikobewertung der Agentur für Doping in drei unterschiedliche Testpools eingeordnet und unterliegen verschiedenen Meldepflichten: Im International Registered Testing Pool (RTP) sind rund 1400 Athleten zusammengefasst, zu denen A-Kader und A-Nationalteams der Sportarten der Gefährdungsstufe I gehören. Sie müssen nicht nur bis zum 25. des Vormonats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit für ein Quartal machen, sondern auch die Ein-Stunden-Regelung beachten. Im Nationalen Testpool (NTP) für Kader-Athleten der Gefährdungsstufe II und III gilt diese Regel nicht. Alle anderen Athleten werden im Allgemeinen Testpool (ATP) zusammengefasst.
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verbietet den Gebrauch von Epo seit langem. Seit 1983 ist es möglich, Epo synthetisch herzustellen. Entwickelt wurde es für Patienten mit schweren Nierenleiden, die an Blutarmut leiden.
Das Wachstumshormon HGH wird bei Kleinwüchsigkeit eingesetzt. HGH lässt nicht nur die Muskeln, sondern auch die Knochen wachsen, das führt zu langen Gliedmaßen, einem verformten Kopf und Riesenhänden. Zudem verändert sich die Struktur der Organe. (mit dpa)
Illegal werden Anabolika parallel zu entsprechendem Training eingenommen, um den Aufbau von Muskelmasse zu fördern – also als Dopingmittel missbraucht. Bekannte Anabolika-Präparate sind unter anderen Nandrolon, Metandienon und Stanozolol.
Viele Stimulanzien können bei regelmäßigem Konsum abhängig machen. Bei Überdosierung drohen je nach Substanz Bluthochdruck, Herzrasen, Schweißausbrüche und Übelkeit. Nach mehreren Todesfällen im Sport, die auf die Einnahme von Stimulanzien zurückzuführen waren, wurden sie 1967 auf die Dopingliste gesetzt.
Ebenso wie Amphetamine seien auch die meisten Narkotika leicht nachweisbar und würden deshalb eher selten im Spitzensport verwendet. Zudem handle es sich auch hierbei um eine "Wettkampf-Droge", die direkt beim jeweiligen Sportereignis eingenommen werden müsse. Entsprechend hoch sei die Gefahr der Entdeckung. (mit dpa)
- Der Fall Armstrong: Eine Chronologie (24.08.2012)
- Fotostrecke: Die Karriere des Lance Armstrong
- Dopingvorwürfe: Armstrong steht vor Verlust aller Tour-de-France-Titel (24.08.2012)
- Dopingvorwürfe: Das Statement von Lance Armstrong im Wortlaut (24.08.2012)
- Dopingvorwürfe: Gericht weist Armstrong-Klage ab (20.08.2012)
- Doping-Anklage gegen Rad-Star: Armstrongs Schlussetappe (13.07.2012)
- Dopinganklage: Ex-Teamkollegen belasten Armstrong schwer (05.07.2012)
- Nationale Anti-Doping-Agentur der USA: Anklage gegen Armstrong (30.06.2012)
- Dopingurteil zu Ullrich: Ein erledigter Fall (09.02.2012)
- Cas-Urteil gegen Rad-Star: Contador akzeptiert seine Dopingsperre (03.04.2012)
MEHR AUS DEM RESSORT SPORT
-
App
Fußball-App: Die SPIEGEL-ONLINE-App für iPhones bietet aktuelle News, Echtzeit-Statistiken, Liveticker und Toralarm -
9 mal klug
Fußball-Fachwissen: Sie wollen mitreden? 9 mal klug macht Sie schlau! Hier gibt es vergessene Fußball-Anekdoten und unbekannte Fakten -
Buntsport
Ergebnis-Tool: Wann steigt was? Alle Events und Resultate im Überblick, vom Tennis über Basketball bis zum Wintersport -
Warm-up
Formel 1: Motor an, Ampel aus, los geht's: Alles Wissenswerte über die Rennen. Anekdoten, Fakten, Statistiken, mal lustig, mal kurios, immer informativ. -
Tippspiel
Tippspiel: Bundesligen, Champions League, Europapokal - machen Sie mit und gewinnen Sie als Hauptpreis eine hochwertige Uhr
