Unterlassene Dopingkontrolle: Wirbel um Armstrongs Triathlon-Auftritt
Er schwamm, fuhr Rad und lief - nur zum Dopingtest musste Lance Armstrong bei seinem Triathlon-Auftritt Mitte Februar nicht. Die unterlassene, eigentlich obligatorische Untersuchung sorgt in der Szene für reichlich Verwunderung.
Hamburg - Früher hielt er die Rad-Szene auf Trab, nun hat der siebenfache Tour-de-France-Sieger Lance Armstrong für Wirbel in der Triathlon-Szene gesorgt. Der US-Amerikaner hatte am 12. Februar am Halb-Ironman in Panama teilgenommen und war dort Zweiter geworden. Doch anschließend musste Armstrong nicht - wie eigentlich obligatorisch - zur Dopingkontrolle. Statt wie üblich die ersten Drei zu testen, wurden die Athleten erst ab Platz vier überprüft.
"Das liegt in der Verantwortung der amerikanischen Anti-Doping-Agentur Usada", sagte Kai Walter, Geschäftsführer der Ironman-Zentrale in Europa, dem Bayerischen Rundfunk am Montag: "Warum die das nicht durchgeführt haben, kann ich aus der Ferne nur schwer beurteilen."
Doch für Verwunderung sorgt der Fall auch bei Walter: "Fakt ist aber: Der Auftrag war da, Tests durchzuführen bei mindestens den ersten Drei." Die Usada verwies auf Anfrage des "BR" auf die Ironman-Veranstalter WTC oder die Organisatoren in Panama.
In der Athletenszene sorgt der Fall ebenfalls für Diskussionen. Faris al Sultan, der 2005 den Ironman auf Hawaii gewonnen hatte, findet die Geschehnisse "natürlich schon ein bisschen komisch". Falls tatsächlich die Anweisung erteilt worden sei, dass Platz eins bis drei zu kontrollieren seien, "wäre eigentlich schon eine Erklärung notwendig", sagte al Sultan.
Armstrong hatte den internationalen Radsport während seiner aktiven Zeit dominiert und von 1999 bis 2005 sieben Mal hintereinander die prestigeträchtige Frankreich-Rundfahrt gewonnen.
Der Amerikaner steht jedoch im Verdacht, seiner Karriere mit Dopingmitteln nachgeholfen zu haben. Sein ehemaliger Teamkollege Floyd Landis hatte Armstrong beschuldigt, nicht nur selbst gedopt, sondern auch Teamkollegen erklärt zu haben, wie man nicht erwischt werde.
In den USA hatte die Staatsanwaltschaft in Los Angeles jedoch kürzlich die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Armstrong wegen Betrugs und Veruntreuung im Zusammenhang mit Doping eingestellt. Die Usada hatte daraufhin Aktenmaterial angefordert. Laut Usada-Jurist Richard Young habe man bisher aber noch keine Unterlagen erhalten.
bka/sid
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- Montag, 27.02.2012 – 14:46 Uhr
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Für Athletinnen und Athleten bestehen je nach Leistungsniveau unterschiedliche Bestimmungen zu der obligatorischen Meldepflicht. Die Ein-Stunden-Regelung verpflichtet bestimmte Athleten für jeden Tag eine Stunde zu benennen, in der sie für eine mögliche Dopingkontrolle zur Verfügung stehen. Die genaue Stunde muss jeweils am Ende eines Quartals für die nächsten drei Monate im Voraus benannt werden, darf aber innerhalb von 24 Stunden verändert und aktualisiert werden. Wird der Athlet in dieser Stunde vom Kontrolleur nicht am benannten Ort angetroffen, wird ein sogenannter Strike für das Kontrollversäumnis ausgesprochen. Wenn ein Sportler innerhalb von 18 Monaten drei Verwarnungen kassiert hat, muss er mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren rechnen. Strikes von verschiedenen Organisationen ( Wada , Nada sowie zuständigem internationalem Verband) werden addiert.
Die Ein-Stunden-Regelung wird durch die Angabe von Aufenthaltsdaten zum Ende eines Quartals für jeden Tag der darauffolgenden drei Monate ergänzt. Wird ein Athlet bei einer Stichprobe nicht am angegebenen Ort angetroffen, kann ebenfalls ein Strike erteilt werden. Mannschaftssportler aus gering gefährdeten Sportarten werden in Mannschafts-Whereabouts getestet. Dafür melden die Vereine der Nada die Trainingspläne der Mannschaft.Aufgrund des seit Beginn 2009 gültigen neuen Nada-Codes werden Athleten je nach Risikobewertung der Agentur für Doping in drei unterschiedliche Testpools eingeordnet und unterliegen verschiedenen Meldepflichten: Im International Registered Testing Pool (RTP) sind rund 1400 Athleten zusammengefasst, zu denen A-Kader und A-Nationalteams der Sportarten der Gefährdungsstufe I gehören. Sie müssen nicht nur bis zum 25. des Vormonats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit für ein Quartal machen, sondern auch die Ein-Stunden-Regelung beachten. Im Nationalen Testpool (NTP) für Kader-Athleten der Gefährdungsstufe II und III gilt diese Regel nicht. Alle anderen Athleten werden im Allgemeinen Testpool (ATP) zusammengefasst.
| Die Sieger der Tour de France | ||
| Jahr | Sieger | Land |
| 2012 | Bradley Wiggins | Großbritannien |
| 2011 | Cadel Evans | Australien |
| 2010 | Andy Schleck | Luxemburg |
| 2009 | Alberto Contador | Spanien |
| 2008 | Carlos Sastre | Spanien |
| 2007 | Alberto Contador | Spanien |
| 2006 | Óscar Pereiro | Spanien |
| 2005 | Lance Armstrong* | USA |
| 2004 | Lance Armstrong* | USA |
| 2003 | Lance Armstrong* | USA |
| 2002 | Lance Armstrong* | USA |
| 2001 | Lance Armstrong* | USA |
| 2000 | Lance Armstrong * | USA |
| *Aberkannt | ||
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