Die Doping-Untersuchungen des Bundeskriminalamts (BKA) sorgen bei der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) weiter für Wirbel. Bei der innerhalb einer Razzia in der vorvergangenen Woche durchsuchten Arztpraxis handelt es sich nach SPIEGEL-Informationen um die Räumlichkeiten des Orthopäden Gerald Lutz aus Erfurt.
Lutz spielte im Fall Claudia Pechstein eine fragwürdige Rolle: Er attestierte der Berlinerin im Februar 2009 eine Grippe, woraufhin sie von der Mehrkampf-WM in Hamar abreiste. Später wurde bekannt, dass Pechstein von erhöhten Blutwerten erfahren hatte, die einen Dopingverdacht nahelegten. Pechsteins frühere Teamkollegin Anni Friesinger-Postma hatte deswegen die Nominierung von Lutz als Olympiaarzt kritisiert. Lutz wollte sich zu der Durchsuchung nicht äußern.
Indes erneuerten DESG-Funktionäre ihre Kritik an der Veröffentlichung der Namen zweier Eisschnellläuferinnen, die das BKA ebenfalls aufgesucht hatte. Eine von ihnen, die Inzellerin Heike Hartmann, war zwei Tage später vor einem Rennen weinend zusammengebrochen. "Das war nicht verantwortbar. Heike wurde durch eine Indiskretion mit Doping in Verbindung gebracht, obwohl es sich lediglich um eine Untersuchung zur Ermittlung von Hintermännern handelte", sagt Teamchef Helge Jasch, dessen Wohnung in Bad Endorf auch durchsucht wurde.
Im SPIEGEL äußert sich Hartmann erstmals zu den Vorfällen: "Als mein Name bekannt war und öffentlich über Doping spekuliert wurde, hat es mir den Boden unter den Füßen weggezogen. Wir wissen nicht einmal, was mir vorgeworfen wird. Ich war vier Tage lang wie in einem Film." Im Mai 2009 wurden bei Hartmann bei einer Trainingskontrolle auffällige Retikulozyten-Werte festgestellt. Ähnliche Blutwerte hatten bei Pechstein zu einer Sperre und zum Ausschluss von den Olympischen Spielen in Vancouver geführt.
Am kommenden Montag wollen Mediziner der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie neue Erkenntnisse präsentieren, die Pechstein entlasten sollen.
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Man muß sich ernsthaft fragen, ob es in D noch die ärztliche Schweigepflicht und das Beschlagnahmeverbot von Arztunterlagen gemäß § 97 StPO gibt. mehr...
Hier wie da werden Menschen ohne Beweise für ein konkretes Vergehen nur auf Grundlage von Verdachtsmomenten bestraft und um ihre Existenz gebracht. Wenn das Strafrecht auch so funktionieren würde, wären die Gefängnisse 10fach [...] mehr...
Bemerkenswert, wie SPON doch sofort eine schon lang erfolgte Durchsuchung herausholt und seine wenig rühmliche Berichterstattung in diesem Fall fortsetzt. mehr...
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