Hamburg - Claudia Pechstein ist mit einem Eilantrag auf Aussetzung ihrer Dopingsperre bis zur Urteilsverkündung gescheitert. Die Schweizer begründeten ihre Ablehnung damit, dass für die Deutsche auch im Hauptsacheverfahren kaum Aussicht auf Erfolg bestünde. Damit darf Pechstein nicht an den Olympischen Winterspielen in Vancouver teilnehmen.
Pechstein hatte gehofft, mit einem erfolgreichen Eilantrag noch vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für Vancouver nominiert zu werden. Sie hatte bei fünf Olympischen Spielen fünf Gold- sowie je zwei Silber- und Bronzemedaillen gewonnen.
"Mich wundert in diesem Fall nichts mehr", sagte Pechstein. "Ich bin mir trotzdem zu hundert Prozent sicher, früher oder später vollumfänglich rehabilitiert zu werden." Zugleich verkündete Pechstein, dass sie nicht daran denke, ihre Karriere zu beenden. "Alle, die an mich glauben und mich unterstützen, können gewiss sein, dass sie mich auf jeden Fall nochmals auf dem Eis wiedersehen werden", so Pechstein.
"Wir müssen diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen. Das ist überaus bedauerlich für Claudia Pechstein", sagte Gerd Heinze, der Präsident der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG, zu dem Richterspruch, fügte jedoch hinzu: "Aber das ganze Kapitel ist noch nicht zu Ende. Wir haben weiterhin große Probleme mit dieser Art der Rechtsprechung. In Kenntnis des Sachverhaltes bleibe ich persönlich an Claudias Seite. Aber Fakt ist, dass ihre sportliche Zielsetzung für diese Saison endgültig zerstört ist."
Der DOSB nahm das endgültige Olympia-Aus Pechsteins zur Kenntnis, signalisierte der Athletin zugleich aber weitere Diskussionsbereitschaft. "Jetzt herrscht in Bezug auf Vancouver Klarheit für alle Seiten", sagte DOSB-Präsident Thomas Bach: "Wir hoffen, dass sich jetzt das volle Augenmerk auf den Sport und die Athleten der deutschen Olympiamannschaft richtet. Wir verkennen gleichzeitig nicht die menschliche Dimension der Entscheidung für Claudia Pechstein und werden weiter im Gespräch mit ihr bleiben."
Entscheidung hat keinen Einfluss auf das Hauptsacheverfahren
Auf das Hauptsacheverfahren, in dem das Schweizer Bundesgericht die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Zweijahressperre überprüft, hat diese Entscheidung keinen Einfluss. Die Wahrscheinlichkeit jedoch, dass das Verfahren zugunsten Pechsteins entschieden wird, ist nach dem gescheiterten Eilantrag gering.
Pechsteins Anwälte wollen sich nun auf das Revisionsverfahren zur Wiederaufnahme des Cas-Verfahrens konzentrieren. Der Internationale Sportgerichtshof Cas hatte am 25. November die Sperre des Eislauf-Weltverbandes Isu bestätigt. Pechstein war am 3. Juli des vergangenen Jahres von der Isu wegen Blutdopings für zwei Jahre gesperrt worden.
fsc/sid/dpa
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