Hamburg - Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat keinen weiteren Anspruch auf die Spitzenförderung der Bundespolizei. Die 36. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin wies einen entsprechenden Eilantrag der fünfmaligen Olympiasiegerin zurück. Es sei schon fraglich, "ob die Antragstellerin sich auf ein subjektives Recht auf Aufnahme in die Sportförderung berufen" könne. Diese liege nämlich vorrangig im öffentlichen Interesse, hieß es in der Begründung am Dienstag.
Gegen den Beschluss will die 39-Jährige Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Pechstein hat nach ihrem Comeback nach zweijähriger Sperre wegen erhöhter Blutwerte derzeit Urlaub. Die Berlinerin hatte bei der WM vor gut zwei Wochen in Inzell zwei Bronzemedaillen gewonnen. Anschließend erklärte ihr langjähriger Trainer Joachim Franke mit 70 Jahren seinen Rücktritt aus Altersgründen.
Pechstein liegt seit längerem mit ihrem Arbeitgeber, dem Bundesinnenministerium, im Streit. So verlangt die Bundespolizei, dass die Läuferin ihren Dienst antritt und stattdessen auf Training für ihren Sport verzichtet. Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte Pechstein kritisiert, nachdem diese sich für ihren Beruf hatte krankschreiben lassen - und sich gleichzeitig auf die Weltmeisterschaft vorbereitet hatte.
aha/dpa
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