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Kinderwunsch

Letzte Hoffnung Auslandsadoption

5668 Adoptivkinder haben im vergangenen Jahr eine neue Familie gefunden. Doch auf jedes vermittelte Kind kommen zwölf adoptionswillige Paare, die leer ausgingen.



Auslandsadoption ist für viele Paare der letzte Ausweg
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Auslandsadoption ist für viele Paare der letzte Ausweg

Adoptionen in Deutschland sind schwierig. Immer weniger Kinder werden hierzulande zur Adoption freigegeben. Viele Paare sehen deshalb nur die Chance, im Ausland ihren Kinderwunsch erfüllt zu bekommen. Die Wartezeiten dort sind häufig kürzer und die Bestimmungen weniger streng.

So macht sich im Spätsommer auch das Ehepaar Maus auf den Weg, um sich in der Ukraine ihren größten Wunsch zu erfüllen. Unterstützt durch den Verein "Zukunft für Kinder" reisen sie nach Kiew. Im dortigen Adoptionszentrum werden dem jungen Paar mehrere Kindervorschläge unterbreitet. Die Karteikarte eines kleinen Jungen zieht sie in ihren Bann. Sabine und Dirk Maus machen sich auf den Weg in eine Stadt an der Grenze zu Russland, um den kleinen Alexander kennen zu lernen.

SPIEGEL TV EXTRA begleitet ein adoptionswilliges Paar auf ihrem Weg in die Ukraine, dokumentiert den nervenaufreibenden Kampf mit der fremdsprachigen Bürokratie und zeigt das glückliche Ende einer langen Reise.


VEREIN ZUKUNFT FÜR KINDER

Informationen zur Auslandsadoption

Der Verein Zukunft für Kinder e.V. ist anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle für Kinder aus den Staaten Ukraine, Bulgarien, Russische Föderation, Rumänien und Kolumbien. Auf seiner Internetseite informiert der Verein unter anderem über das Verfahren bei einer Auslandsadoption, die Kosten und die Bestimmungen der einzelnen Länder.

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

  • Die Bewerber müssen mindestens 25 Jahre alt und mindestens 18 Jahre älter sein als das zu adoptierende Kind.
  • Der Altersunterschied zwischen Kind und Eltern sollte nicht größer als 40 Jahre sein.
  • Es können nur Bewerber berücksichtigt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder (bei einer anderen Staatsangehörigkeit) ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Die Bewerber sollten mindestens seit drei Jahren verheiratet sein.
  • Die Adoptionsvoraussetzungen für das ausgewählte Adoptionsland müssen erfüllt sein.
  • Die Bewerber müssen einen uneingeschränkten positiven Sozialbericht erhalten.
  • Die Einkommensverhältnisse der Familie müssen gesichert sein.
  • Die Wohnsituation sollte stabil sein, das heißt, es sollte vom Zeitpunkt der Ankunft des Kindes an möglichst kein Umzug anstehen.
  • Die Bewerber müssen psychisch und physisch in der Lage sein, ein Kind zu betreuen; es dürfen keine ansteckenden oder lebensverkürzenden Krankheiten vorhanden sein.
  • Die Bezugsperson sollte ständig in den ersten Tagen für das Kind da sein; bei Aufnahme eines Kindes sollte für mindestens ein Jahr ein Elternteil nicht berufstätig sein.
  • Die Belastbarkeit der Eltern sollte in besonderem Maße gegeben sein.

Kontakt:
Zukunft für Kinder e.V.
Benzstraße 6
68794 Oberhausen-Rheinhausen
Tel.: 07254/77991-12
Fax: 07254/77991-13
Im Web: Zukunft für Kinder e.V.

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