Die deutschen Zuwanderungsregeln
Die Regelungen für die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland sind zuletzt am 1. Januar 2009 reformiert worden. Vor allem für Akademiker wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. 2011 will die EU die Hürden mit der Einführung der "Blue Card" weiter senken. Für Nicht- und Geringqualifizierte gilt weiterhin ein Anwerbestopp.
Keine Probleme haben Forscher und leitende Angestellte, die so viel verdienen, dass sie die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erreichen. Sie liegt in diesem Jahr bei 66.000 Euro. Diese Hochqualifizierten erhalten sofort eine sogenannte Niederlassungserlaubnis, die ihnen die gleichen Rechte zugesteht wie deutschen Arbeitnehmern. Auch ihre Familienangehörigen dürfen arbeiten.
Fachkräfte mit weniger lukrativen Stellen müssen sich weiterhin dem "Vorrangsprinzip" unterwerfen. Sie bekommen den Job nur, wenn die Bundesarbeitsagentur feststellt, dass es keinen deutschen Bewerber dafür gibt. Ihr Aufenthalt wird befristet. Erst nach drei bis fünf Jahren können sie mit einer Niederlassungserlaubnis rechnen.
Selbständige können ohne Probleme zuwandern, wenn sie mindestens 250.000 Euro investieren und fünf Arbeitsplätze schaffen. Wer dies nicht leisten kann, muss darauf setzen, dass seinem Projekt ein "übergeordnetes wirtschaftliches Interesse" attestiert wird.
Ausländische Studenten dürfen 90 ganze oder 180 halbe Tage arbeiten. Nach ihrem Studium können sie ihre Aufenthaltserlaubnis um ein Jahr verlängern, um einen qualifizierten Arbeitsplatz zu finden.
Mit der europäischen "Blue Card" werden ab 2011 die Anforderungen nochmals gesenkt. Fachkräfte aus Drittstaaten müssen einen mindestens ein Jahr geltenden Arbeitsvertrag vorlegen. Darin sollte ein Bruttogehalt vorsehen sein, das 1,5 mal höher liegt als das Durchschnittseinkommen des Mitgliedstaates. In Deutschland wären das nach aktuellem Stand 42.000 Euro.