Maßnahmen gegen Ärztemangel
Die starren bundesweiten Regelungen zur ärztlichen Bedarfsplanung sollen flexibler ausgestaltet werden. Ausgangspunkt muss der tatsächliche Bedarf in einer Region sein, auf den regional reagiert werden kann. Auch die in Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen tätigen Ärzte sollen einbezogen werden.
Um Überversorgung abzubauen, sollen Kassenärztliche Vereinigungen (KV) den freiwilligen Verzicht auf die Zulassung finanziell stärker fördern. KV haben ein Vorkaufsrecht bei der Ausschreibung von Vertragsarztsitzen zur Nachbesetzung in überversorgten Bereichen. Ein KV-Vorkaufsrecht besteht nicht, wenn sich ein Kind, Ehegatte oder Lebenspartner des ausscheidenden Vertragsarztes oder ein Vertragsarzt, mit dem die Praxis bisher gemeinschaftlich ausgeübt wurde, als Nachfolger bewerben.
Leistungen in strukturschwachen Gebieten werden grundsätzlich von der Abstaffelung ausgenommen. Sie werden bei Budgetüberziehung also nicht «bestraft». Möglich sein sollen Preiszuschläge. Über einen neuen Strukturfonds von KV und Kassen sollen Maßnahmen wie Investitionskostenzuschüsse, Vergütungs- und Ausbildungszuschläge oder Studentenförderung finanziert werden.
Das Vergütungssystem soll regionalisiert werden. Mit allen Beteiligten soll "zeitnah" ein Dialog eingeleitet werden
Die Möglichkeit für Vertragsärztinnen, sich nach einer Entbindung vertreten zu lassen, wird von 6 auf 12 Monate verlängert. Für die Erziehung von Kindern sollen Entlastungsassistenten für bis zu 36 Monate möglich sein, bei der Pflege Angehöriger für 6 Monate. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können dies jeweils verlängern.
Das Gesundheitsministerium ist für eine befristete Beteiligung des Bundes an Kosten für mehr Studienplätze, die die Länder bereitstellen müssten. Das Auswahlverfahren für die Zulassung zum Medizinstudium soll überprüft werden. Das Gewicht der Abiturnote sollte vermindert und auch andere Kriterien berücksichtigt werden wie Berufsausbildung, Freiwilliges Soziales Jahr oder Tests für medizinische Studiengänge. Auch sollte es eine Vorabquote für künftige Landärzte geben, die sich dazu freiwillig verpflichten.
Eine ambulante spezialärztliche Versorgung soll eingeführt werden - für seltene Erkrankungen, Erkrankungen mit besonderem Krankheitsverlauf, hochspezialisierte Leistungen sowie bestimmte ambulante Operationen. Die Aufteilung in Krankenhaus und niedergelassene Facharztpraxis soll durchbrochen werden.
"Mobile" Konzepte wie eine Tätigkeit an mehreren Orten oder Zweigpraxen sollen ausgebaut werden. Die zeitlichen Grenzen für Nebenbeschäftigungen von Vertragsärzten - zum Beispiel in der stationären Versorgung - werden gelockert.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Berechtigt zur Gründung sind nur Vertragsärzte und Krankenhäuser mit Ausnahmeregelung. MVZ sollen nur als Personengesellschaften und GmbHs gegründet werden. Mit dem Ausschluss der Rechtsform Aktiengesellschaft soll verhindert werden, dass aus einer Kapitalbeteiligung Gewinne gezogen werden.
Ärzten drohen bisher hohe Regressforderungen, wenn sie zu viele Arzneimittel verschreiben. Besondere Belastungen aber wie Langzeitverschreibungen und Praxisbesonderheiten sollen von Anfang besser berücksichtigt werden und nicht zu Rückzahlungsforderungen führen.