Die Hartz-Reformen
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer
- arbeitslos ist,
- der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht,
- die Anwartschaftszeit erfüllt,
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
- Arbeitslosengeld beantragt hat.
- Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab. Die Höchstgrenze sind 24 Monate.
Nach dem Arbeitslosengeld I bekommt man das Arbeitslosengeld II (ALG II) - eine Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitsuchende. Sie ersetzte 2005 die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe, sofern es sich um erwerbsfähige hilfsbedürftige Personen handelt. Nichterwerbsfähige oder in sogenannten Bedarfsgemeinschaften lebende Hilfsbedürftige erhalten das geringere Sozialgeld. ALG II und Sozialgeld sind Sozialleistungen, keine Versicherungsleistungen. Sie werden aus Bundesmitteln finanziert.
Mit Hartz IV wird das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" bezeichnet, das zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Die Grundsicherung wird durch das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Beide zusammen regeln das Arbeitslosengeld - im Volksmund wird das Arbeitslosengeld II "Hartz IV" genannt.
Die Arbeitsgemeinschaften (Argen) sind ein Zusammenschluss der Arbeitsagenturen und kommunaler Träger. Sie werden auch Jobcenter genannt und sind für die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger zuständig.
Peter Hartz wurde 2002 von der damaligen Bundesregierung unter Gerhard Schröder mit der Erarbeitung von Reformen für den Arbeitsmarkt beauftragt.