Die Säulen des Sozialsystems
Arbeitslosenversicherung
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist Pflichtmitglied der Arbeitslosenversicherung. Die Hauptleistung der Versicherung ist das Arbeitslosengeld I (ALG I), das einen Teil des ehemaligen Nettoeinkommens ersetzt und bis zu ein Jahr nach Verlust einer Stelle gezahlt wird. Für ältere Arbeitslose gelten Ausnahmen.
Läuft die Zahlung des ALG I aus, ohne dass eine neue Stelle gefunden wurde, wird anschließend Arbeitslosengeld II (ALG II) gezahlt. Das Instrument - auch bekannt als Hartz IV - wurde im Jahr 2005 geschaffen, als die ehemalige Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt wurden.
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt derzeit 3,0 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber zahlen diesen Satz auch für jeden Beschäftigten.
Krankenversicherung
Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungen - die Gesetzliche (GKV) und die Private (PKV). Rund 90 Prozent der Erwerbstätigen sind in der GKV pflichtversichert. Der Beitragssatz beträgt aktuell 15,5 Prozent für alle Versicherten. Zusätzlich können die Krankenkassen vom Einkommen unabhängige Beiträge erheben. Seit Anfang 2009 fließen alle Beiträge in einen Gesundheitsfonds, aus dem sie an die Kassen verteilt werden.
Der Zugang zur PKV steht nur Selbstständigen und Arbeitnehmern oberhalb einer Einkommensgrenze offen.
Rentenversicherung
Die Beiträge werden durch ein Umlageverfahren finanziert, bei dem die Berufstätigen die Leistungen der Rentner zahlen. Anhand der eingezahlten Beiträge wird die künftige Rentenhöhe errechnet. Zurzeit liegt der Beitragssatz bei 19,6 Prozent. Im Januar 2013 sinkt der Beitrag auf 18,9 Prozent. Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird derzeit stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre heraufgesetzt.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist die jüngste der Sozialversicherungen in Deutschland. Sie ist eine Grundversicherung, die einen Teil der Pflegekosten abdeckt.
Alles zur Rente ab 67
So steigt das Rentenalter
| Wann Sie mit Ihrer vollen Rente rechnen können | |
| Jahrgang | Alter* |
| 1946 | 65 |
| 1947 | 65+1 |
| 1948 | 65+2 |
| 1949 | 65+3 |
| 1950 | 65+4 |
| 1951 | 65+5 |
| 1952 | 65+6 |
| 1953 | 65+7 |
| 1954 | 65+8 |
| 1955 | 65+9 |
| 1956 | 65+10 |
| 1957 | 65+11 |
| 1958 | 66+0 |
| 1959 | 66+2 |
| 1960 | 66+4 |
| 1961 | 66+6 |
| 1962 | 66+8 |
| 1963 | 66+10 |
| ab 1964 | 67+0 |
| * in Jahren + Monaten | |
Das sind die Ausnahmen
Wer schon 45 Jahre Rentenbeiträge bezahlt hat, kann auch künftig mit 65 in Rente gehen, ohne Abzüge akzeptieren zu müssen. Dabei zählt auch die Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Nachwuchses bei den Beitragszeiten mit. Allerdings schaffen es nur wenige Arbeitnehmer tatsächlich auf 45 Beitragsjahre - bei den Männern waren es zuletzt 28 Prozent, bei Frauen sogar nur vier Prozent.
So viele Abschläge zahlen Sie
Wer 35 Jahre Beiträge gezahlt hat, soll auch künftig mit 63 in Rente gehen können, muss aber Abschläge dafür in Kauf nehmen: 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor der Regelzeit aufhört.
Das ändert sich bei der Witwenrente
Hinterbliebene Ehepartner bekommen künftig statt ab 45 erst ab 47 die große Witwenrente (55 Prozent der normalen Versichertenrente). Bis dahin muss man sich mit der kleinen Witwenrente von 25 Prozent zufriedengeben.
So ändert sich Ihr Versicherungsbeitrag
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll durch die Reform bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Das ist eine schwierige Aufgabe: Dem Statistischen Bundesamt zufolge wird der Altersdurchschnitt der Bevölkerung im Jahr 2050 von 42 auf 50 Jahre steigen.
Das ändert sich für Schwerbehinderte
Für Schwerbehinderte wird das Renteneintrittsalter stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Mit finanziellen Abschlägen ist aber auch der Renteneintritt mit 62 möglich.
Das ändert sich bei den Erwerbsminderungsrenten
Wer aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann, muss sich auf maximal 10,8 Prozent Abschlag einstellen. Er kann als Erwerbsgeminderter zudem mit 63 Jahren ohne Einbußen in Rente gehen. Diese Regelung gilt bis 2023, danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich.
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