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Alle Artikel und Hintergründe

Wahlprogramm-Vergleich der Parteien: Darum geht's am Sonntag

Wahlprogramm-Vergleich der Parteien: Darum geht's am Sonntag

SPIEGEL ONLINE - 19.09.2013

Steigen wirklich die Steuern, wenn die SPD an die Macht kommt? Was wird aus Mindestlohn und Rente, wenn die CDU weiterregiert? Was die Parteien bei den wichtigsten Politikthemen planen: Hier ist der Überblick. mehr... Forum ]

Trotz Versicherungspflicht: Nur wenige Minijobber zahlen Rentenbeiträge

SPIEGEL ONLINE - 06.09.2013

Der überwiegende Teil der Minijobber zahlt nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage hervor. Die Ökopartei bezeichnet die Reform der Ministerin von der Leyen als gescheitert. mehr...

Mehr als 28 Milliarden Euro: Reserve der Rentenkassen auf Rekordniveau

SPIEGEL ONLINE - 24.08.2013

Die Rentenkassen sind prall gefüllt: Laut einem Zeitungsbericht betragen die Rücklagen mehr als 28 Milliarden Euro. Während Arbeitsministerin von der Leyen den Überschuss schon verteilen will, sorgt sich Bundespräsident Gauck um die zukünftige Rente der jungen Generation. mehr...

Von Rechts wegen: Geht doch nach Hause, ihr Rentner

SPIEGEL ONLINE - 02.08.2013

Mit 65 Jahren ist Schluss, spätestens mit 67. Ist das Diskriminierung? Ein hessischer Lehrer will partout weitermachen, klagte - und bekam recht. Dabei wird es nicht bleiben, glaubt Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer, denn alle profitieren von festen Altersgrenzen. mehr...

SOZIALES: Gewerkschaften gegen höhere Mütterrente

DER SPIEGEL - 22.07.2013

DGB gegen Pläne der Parteien für höhere Mütterrenten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) stellt sich gegen Pläne der Parteien für höhere Mütterrenten. "Die Wahlversprechen der Union zur Mütterrente sind unseriös", sagt DGB-Bundesvorstandsmitglied... mehr...

SOZIALES: Mütterrente bremst Rentenerhöhung

DER SPIEGEL - 15.07.2013

Unions-Pläne für höhere Mütterrenten könnten in Zukunft alle Rentner belasten. Die Unions-Pläne für höhere Mütterrenten könnten in Zukunft alle Rentner belasten. Denn wenn CDU und CSU ihr Wahlgeschenk tatsächlich einführen sollten, würden künftige ... mehr...

Mehr netto: Rentenbeitrag könnte auf 18,4 Prozent sinken

SPIEGEL ONLINE - 05.07.2013

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung könnte im kommenden Jahr stark sinken. Weil die Einnahmen höher liegen als bislang geschätzt, gehen die Experten von einem Beitrag von 18,4 Prozent aus. So niedrig war der Satz seit 20 Jahren nicht mehr. mehr...

Rentenalter: Deutsche arbeiten immer länger

SPIEGEL ONLINE - 03.07.2013

Knappe Renten als Motivationshilfe: Die Zahl der Arbeitnehmer in Deutschland, die sich vorzeitig aus dem Berufsleben zurückziehen, wird immer geringer. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter ist so hoch wie seit 20 Jahren nicht mehr. mehr...

SOZIALSTAAT: Rostige Reserve

DER SPIEGEL - 01.07.2013

Die Milliardenrücklagen der gesetzlichen Rentenkasse sind in Gefahr: wegen niedriger Zinsen und der Begehrlichkeiten der Berliner Wahlkämpfer. Als Ulrich Reineke zum ersten Mal Vater wurde, stellte ihn seine Frau vor die Wahl: entweder das Motorrad... mehr...

Bundeshaushalt: Rentenbeitrag könnte weiter sinken

SPIEGEL ONLINE - 26.06.2013

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung könnte 2014 weiter sinken. Laut Regierungskreisen plant Finanzminister Schäuble in seinem Haushaltsentwurf mit einem Beitragssatz unter den aktuellen 18,9 Prozent. Derzeit sitzt die Rentenkasse auf milliardenschweren Reserven. mehr...

Aus der Traum!

DER SPIEGEL - 06.05.2013

Die Europäische Zentralbank senkt die Zinsen auf Rekordtief. Das ist gut für die Banken - und eine Katastrophe für alle Sparer. Die einst versprochenen Renditen für ihre private Altersvorsorge lösen sich in Luft auf. Manches künftige Elend versteck... mehr...


Die Säulen des Sozialsystems
Arbeitslosenversicherung
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist Pflichtmitglied der Arbeitslosenversicherung. Die Hauptleistung der Versicherung ist das Arbeitslosengeld I (ALG I), das einen Teil des ehemaligen Nettoeinkommens ersetzt und bis zu ein Jahr nach Verlust einer Stelle gezahlt wird. Für ältere Arbeitslose gelten Ausnahmen. Läuft die Zahlung des ALG I aus, ohne dass eine neue Stelle gefunden wurde, wird anschließend Arbeitslosengeld II (ALG II) gezahlt. Das Instrument - auch bekannt als Hartz IV - wurde im Jahr 2005 geschaffen, als die ehemalige Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt wurden. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt derzeit 3,0 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber zahlen diesen Satz auch für jeden Beschäftigten.
Krankenversicherung
Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungen - die Gesetzliche (GKV) und die Private (PKV). Rund 90 Prozent der Erwerbstätigen sind in der GKV pflichtversichert. Der Beitragssatz beträgt aktuell 15,5 Prozent für alle Versicherten. Zusätzlich können die Krankenkassen vom Einkommen unabhängige Beiträge erheben. Seit Anfang 2009 fließen alle Beiträge in einen Gesundheitsfonds, aus dem sie an die Kassen verteilt werden. Der Zugang zur PKV steht nur Selbstständigen und Arbeitnehmern oberhalb einer Einkommensgrenze offen.
Rentenversicherung
Die Beiträge werden durch ein Umlageverfahren finanziert, bei dem die Berufstätigen die Leistungen der Rentner zahlen. Anhand der eingezahlten Beiträge wird die künftige Rentenhöhe errechnet. Zurzeit liegt der Beitragssatz bei 19,6 Prozent. Im Januar 2013 sinkt der Beitrag auf 18,9 Prozent. Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird derzeit stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre heraufgesetzt.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist die jüngste der Sozialversicherungen in Deutschland. Sie ist eine Grundversicherung, die einen Teil der Pflegekosten abdeckt.

Alles zur Rente ab 67
So steigt das Rentenalter
Wann Sie mit Ihrer vollen Rente rechnen können
Jahrgang Alter*
1946 65
1947 65+1
1948 65+2
1949 65+3
1950 65+4
1951 65+5
1952 65+6
1953 65+7
1954 65+8
1955 65+9
1956 65+10
1957 65+11
1958 66+0
1959 66+2
1960 66+4
1961 66+6
1962 66+8
1963 66+10
ab 1964 67+0
* in Jahren + Monaten
Ab 2012 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre. Die Umstellung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947. Menschen, die in diesem Jahr geboren wurden, müssen einen Monat länger arbeiten, wenn sie ihre Rente vollständig erhalten wollen. Bis 2023 kommt dann für die einzelnen Jahrgänge jeweils ein Monat Mehrarbeitszeit hinzu. Ab 2024 geht es weiter mit Zweimonatsschritten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt so schließlich das neue Rentenalter 67.
Das sind die Ausnahmen
Wer schon 45 Jahre Rentenbeiträge bezahlt hat, kann auch künftig mit 65 in Rente gehen, ohne Abzüge akzeptieren zu müssen. Dabei zählt auch die Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Nachwuchses bei den Beitragszeiten mit. Allerdings schaffen es nur wenige Arbeitnehmer tatsächlich auf 45 Beitragsjahre - bei den Männern waren es zuletzt 28 Prozent, bei Frauen sogar nur vier Prozent.
So viele Abschläge zahlen Sie
Wer 35 Jahre Beiträge gezahlt hat, soll auch künftig mit 63 in Rente gehen können, muss aber Abschläge dafür in Kauf nehmen: 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor der Regelzeit aufhört.
Das ändert sich bei der Witwenrente
Hinterbliebene Ehepartner bekommen künftig statt ab 45 erst ab 47 die große Witwenrente (55 Prozent der normalen Versichertenrente). Bis dahin muss man sich mit der kleinen Witwenrente von 25 Prozent zufriedengeben.
So ändert sich Ihr Versicherungsbeitrag
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll durch die Reform bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Das ist eine schwierige Aufgabe: Dem Statistischen Bundesamt zufolge wird der Altersdurchschnitt der Bevölkerung im Jahr 2050 von 42 auf 50 Jahre steigen.
Das ändert sich für Schwerbehinderte
Für Schwerbehinderte wird das Renteneintrittsalter stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Mit finanziellen Abschlägen ist aber auch der Renteneintritt mit 62 möglich.
Das ändert sich bei den Erwerbsminderungsrenten
Wer aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann, muss sich auf maximal 10,8 Prozent Abschlag einstellen. Er kann als Erwerbsgeminderter zudem mit 63 Jahren ohne Einbußen in Rente gehen. Diese Regelung gilt bis 2023, danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich.





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