Auf der Googles
Widerspruchs-Website kann man einen Online-Antrag ausfüllen. Dabei sind die Anschrift zu nennen, das Haus auf einer Google-Maps-Karte zu markieren und ergänzende Angaben zu machen. Google sendet daraufhin einen Bestätigungscode an die angegebene Adresse, den man wiederum online eingeben muss, um seine Identität zu verifizieren.
Dieses Tool lädt allerdings geradezu zu Missbrauch ein. Nicht nur, weil man damit natürlich beliebig viele Anträge auch für Fremde stellen kann. Sondern auch, weil Google ausdrücklich nicht nur die Adresse des jeweiligen Gebäudes für die Zusendung des Codes akzeptiert. Man kann den Code auch an eine andere Adresse senden lassen. Scherzbolde könnten Google auf diese Weise zu einem dramatischen Anstieg der Portokosten verhelfen. Dass sich das allerdings spürbar auf den Jahresgewinn des Konzerns auswirkt, ist zu bezweifeln.
Bereits seit April 2009 kann man einen Antrag auf Unkenntlichmachung eines Hauses per Post an die Adresse von Googles Niederlassung in Deutschland schicken. Die lautet:
Google Germany GmbH
Betr. Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Der Antrag sollte neben der genauen Adresse des Hauses auch den Namen des Mieters oder Eigentümers sowie eine grobe Beschreibung der Hausfassade (Farbe, Material, Dachform) enthalten.
Man kann den Antrag seit April 2009 auch per E-Mail an die Adresse streetview-deutschland@google.com schicken. Besonders sinnvoll ist dieser Weg aber nicht, da man als Antwort lediglich die Aufforderung erhält, die am Dienstag ins Netz gestellten Online-Formulare zu verwenden.
Eine Möglichkeit per Telefon Widerspruch gegen eine Präsenz in Street View zu stellen, hat Google nicht vorgesehen.
Bereits seit April 2009 nimmt Google Widersprüche per Mail oder Post entgegen. Einwohnern der 20 Städte, die Google zuerst via Street View ins Netz stellt, hat das Unternehmen ein Frist bis zum 15. September 2010, 23:59 Uhr, gesetzt. Alle Widersprüche, die bis zu diesem Zeitpunkt bei Google eingegangen sind, werden bearbeitet, bevor Street View Deutschland online geht.
Widersprüche, die nach dieser Frist eingehen, werden erst nach der Einführung von Street View in das Angebot eingearbeitet. Häuser, die auf diese Weise nachgemeldet werden, sind also vorerst noch online zu sehen.
Am Widerspruchsverfahren kann auch teilnehmen wer in einem Ort wohnt, der noch nicht von Street View erfasst wurde. So kann man schon im Vorfeld icherzustellen, dass sein Haus unkenntlich gemacht wird, sollte die jeweilige Ortschaft zu einem späteren Zeitpunkt in Street View eingebettet werden.
Zur Einführung von Street View will Google zunächst nur die 20 nach ihrer Bevölkerungszahl größten Städte Deutschllands in den digitalen 3-D-Straßenatlas aufnehmen:
* Berlin
* Bielefeld
* Bochum
* Bonn
* Bremen
* Dortmund
* Dresden
* Duisburg
* Düsseldorf
* Essen
* Frankfurt am Main
* Hamburg
* Hannover
* Köln
* Leipzig
* Mannheim
* München
* Nürnberg
* Stuttgart
* Wuppertal