Freizügigkeit - worum geht es?
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zählt zu den vier Grundfreiheiten des Gemeinsamen Binnenmarktes der Europäischen Union (EU). Jeder Bürger der EU darf demnach eine Arbeit in jedem Mitgliedsland der Union aufnehmen, und zwar zu den selben Bedingungen wie die Einheimischen.
Deutschland hat - wie Österreich - die Freizügigkeit für Arbeitnehmer wegen des hohen Einkommensgefälles zwischen alten und neuen EU-Mitgliedstaaten vorübergehend eingeschränkt. Dies sollte den ungezügelten Zuzug von Billiglöhnern aus den neuen EU-Ländern verhindern und damit auch Verwerfungen am Arbeitsmarkt. Vereinbart wurden deshalb Übergangsfristen von maximal sieben Jahren, in denen die Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgesetzt werden kann. Dies betrifft derzeit noch zehn EU-Beitrittsländer. Ende April fallen die Beschränkungen für acht dieser Länder weg.
Ab dem 1. Mai brauchen damit Arbeitnehmer aus den acht osteuropäischen EU-Beitrittsländern des Jahres 2004 - Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn - keine Arbeitserlaubnis für Deutschland mehr.
Die Freizügigkeit gilt noch nicht für Bürger aus Bulgarien und Rumänien. Die Arbeitsmarkt-Einschränkungen für diese beiden Länder, die erst 2007 der EU beitraten, fallen aber Ende 2013 weg.
Text: mamk/dpa