Wenn eine Firmengründung gelingt, profitieren alle: der Gründer selbst, der Arbeitsmarkt (weil neue Stellen entstehen), der Staat (durch Steuereinnahmen). Darum werden Existenzgründer vielfältig unterstützt. So vielfältig, dass der Durchblick schwierig wird - eine Übersicht über die wichtigsten Förderer.
Als Firmengründer kann man die Arbeitsagentur schon mal gleich vergessen? Ganz falsch: Die Agentur für Arbeit bezuschusst Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen. Direkt nach dem alten Job kann man den Gründungszuschuss nicht beziehen; es muss mindestens ein Tag Arbeitslosigkeit dazwischen liegen und der Gründer mindestens noch 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. In einem Businessplan muss er ausreichend Fachwissen für das neue Unternehmen nachweisen. Dass es tragfähig ist, sollen die Bestätigung eines Steuerberaters, einer Handelskammer oder einer anderen unabhängigen Stelle zeigen.
Sind all diese Hürden genommen, kann der Gründer zunächst neun Monate den Zuschuss in Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes und 300 Euro zur sozialen Absicherung bekommen. Sofern das Geschäft nachweislich läuft, sind für weitere sechs Monate 300 Euro möglich. Wer den alten Job selbst kündigt, muss mit einer mehrwöchigen Sperrfrist rechnen.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat einige auf Gründer zugeschnittene Programme. Sehr verbreitet ist der KfW-Gründerkredit StartGeld, den auch Gründer ohne Eigenkapital in Anspruch nehmen können. Sie müssen den Kredit bei der Hausbank beantragen und bekommen ihn durch die KfW leichter, da sie 80 Prozent der Haftung übernimmt. Der Höchstbetrag liegt bei 100.000 Euro, der Kredit läuft bis zu zehn Jahre. Zur Entlastung für das junge Unternehmen gewährt die KfW bis zu zwei tilgungsfreie Jahre und einen Festzinssatz für die gesamte Laufzeit. Der Antrag muss bei der Hausbank gestellt werden, bevor investiert wird.
Zusätzlich bietet die KfW Gründercoaching an: Existenzgründer können einen Coach beauftragen, der ihnen in verschiedenen Bereichen zur Seite steht, etwa in betriebswirtschaftlichen oder organisatorischen Fragen. Beauftragt werden dürfen nur anerkannte Berater der KfW-Beraterbörse. Das Institut erstattet 90 Prozent des Beraterhonorars, das aber höchstens 4000 Euro betragen darf.
Neben einigen Initiativen von Hochschulen und anderen Institutionen ist eines der bekanntesten Programme Exist, das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Es richtet sich an Studenten, Absolventen und Wissenschaftler an Hochschulen. Besonders gefördert werden technologieorientierte Gründungen und "wissensbasierte Gründungen", die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aufgebaut sein sollen. Gründer besuchen ein eintägiges Seminar zum Thema "Gründerpersönlichkeit", präsentieren nach fünf Monaten erste Ergebnisse der Überlegungen zum Businessplan und legen ihn nach zehn Monaten vor.
Das Stipendium beträgt monatlich 2500 Euro für promovierte Gründer, 2000 Euro für Absolventen und 800 Euro für Studenten. Bis zu 10.000 Euro kann es außerdem für Sachausgaben geben, darüber hinaus gibt es maximal 5000 Euro für Coaching. Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr. Bereits gegründete Unternehmen fördert Exist nicht. Den Antrag muss die Forschungseinrichtung stellen, die auch die Fördermittel verwaltet.
In Hamburg gibt es das an Exist angelehnte Hamburger Existenzgründungsprogramm HEP, das Absolventen aus Hamburger Hochschulen fördert. Hier wurde die finanzielle Förderung eingestellt, HEP bietet aber weiterhin angehenden Unternehmern ideelle Förderung und berät bei der Beantragung des Exist-Stipendiums.