Gestört, aber erfolgreich "Lüge niemals für einen Psychopathen!"

Gestört, aber erfolgreich: "Lüge niemals für einen Psychopathen!"
KarriereSPIEGEL - 25.09.2013

Sie sind machthungrig und kaltschnäuzig, kennen weder Selbstzweifel noch Skrupel. Und doch gelingen vielen Psychopathen steile Karrieren. Im Interview erklärt der britische Psychologe Kevin Dutton, was man von ihnen lernen kann - und wie man mit bösen, gestörten Bossen umgeht. Ein Interview von Bärbel Schwertfeger mehr... Video | Forum ]

Doppelspitze Wie ein altes Ehepaar auf dem Chefsessel

Doppelspitze: Wie ein altes Ehepaar auf dem Chefsessel
KarriereSPIEGEL - 18.06.2013

Zwei Alpha-Tiere, ein Chefposten - kann das gutgehen? Ja, sagen Führungskräfte und Experten. Das eigene Ego und die deutsche Mentalität stören dabei machmal. Und auch für Mitarbeiter kann das "Topsharing" zum Problem werden. Von Lara Sogorski mehr... Forum ]

Rhetorik von Konzernchefs So schmissig wie eine Doktorarbeit

Rhetorik von Konzernchefs: So schmissig wie eine Doktorarbeit
KarriereSPIEGEL - 11.06.2013

"Ohne Klarheit in der Sprache ist der Mensch nur ein Gartenzwerg", heißt es in einem Popsong. Oder er ist Firmenchef - und quält Zuhörer mit Wortungetümen wie "Business-to-Business-to-Consumer-Wirtschaft". Kommunikationsforscher haben die heftigsten Phrasendrescher gekürt - und leuchtende Vorbilder. mehr... Forum ]

Manager-Studie Kompetenz steigt nicht mit den Berufsjahren

Manager-Studie: Kompetenz steigt nicht mit den Berufsjahren
KarriereSPIEGEL - 03.05.2013

Wenn Unternehmen eine Führungskraft suchen, soll der Bewerber meist eines mitbringen: Erfahrung im Leiten von Teams. Dabei besagt das allein gar nichts, behauptet Wirtschaftspsychologe Uwe Kanning. Neulinge seien für den Job oft besser geeignet als alte Hasen. Von Hendrik Steinkuhl mehr... Forum ]

Limits für Spitzeneinkommen "Was ein Manager verdient, geht keinen was an"

Limits für Spitzeneinkommen: "Was ein Manager verdient, geht keinen was an"
KarriereSPIEGEL - 06.03.2013

Gastbeitrag Die Schweiz bekommt eines der schärfsten Aktiengesetze der Welt, auch in Deutschland wollen viele die Managergehälter deckeln. Das ist falsch und eine Folge von Transparenzwahn, findet der Autor Reinhard K. Sprenger - der Staat dürfe nicht entscheiden, wer wie reich wird. mehr... Forum ]

Büroalltag Kann mir jemand sagen, was das soll?

Büroalltag: Kann mir jemand sagen, was das soll?
KarriereSPIEGEL - 07.01.2013

Kolumne Bleibt alles anders: Immer wieder organisieren sich Firmen neu, häufig unter dem Wehklagen der Mitarbeiter. Bei Veränderungsprozessen können Manager locker mal alles falsch machen, sagt Managementberater Rüdiger Klepsch - und gibt Tipps zur Schadensbegrenzung. mehr... Forum ]

Manager-Umfrage Jeder dritte Chef lässt kranke Mitarbeiter schuften

Manager-Umfrage: Jeder dritte Chef lässt kranke Mitarbeiter schuften
KarriereSPIEGEL - 12.12.2012

Wer sich mit Fieber und Schnupfen zur Arbeit schleppt, darf auf wenig Mitgefühl hoffen: Nur zwei von drei Chefs schicken kranke Mitarbeiter nach Hause, ergab eine Studie. 18 Prozent loben sogar das Engagement der Kranken. Ist das jetzt skandalös? Manchmal bestimmt die Frage die Antwort. mehr... Forum ]

KarriereSPIEGEL-Adventskalender Lieber Chef, ich hab das Lob verdient

KarriereSPIEGEL-Adventskalender: Lieber Chef, ich hab das Lob verdient
KarriereSPIEGEL - 09.12.2012

Türchen auf Jeden Tag ein guter Rat, dieses Pensum wuppen Karriere-, Stil- oder Benimmberater spielend. Sie erklären einfach alles - und sei es noch so banal. Heute im Adventskalender: Verhaltensregeln für den Ernstfall eines völlig überraschenden Kompliments. mehr... Forum ]

Unternehmen Irrsinn Der Diener Gottes, ein Leiharbeiter

Unternehmen Irrsinn: Der Diener Gottes, ein Leiharbeiter
KarriereSPIEGEL - 12.10.2012

Billig, willig und leicht loszuwerden: Was früher Sklaven waren, sind heute Zeitarbeiter. Sogar kirchliche Organisationen schmeißen feste Mitarbeiter raus, um sie danach günstig zu leihen. Die Zeitarbeit ist zu einem juristischen Schlupfloch verkommen, klagt Karriereberater Martin Wehrle. mehr... Forum ]

Unternehmen Irrsinn Der letzte Firmengruß

Unternehmen Irrsinn: Der letzte Firmengruß
KarriereSPIEGEL - 04.10.2012

Wenn ein Mitarbeiter stirbt, lebt der Irrsinn seiner Firma auf - in der Todesanzeige. Die Art, wie sich Unternehmen von ihren Mitarbeitern verabschieden, lässt tief blicken. Der Karriereberater und -Coach Martin Wehrle hat die kuriosesten Nachrufe analysiert. mehr... Forum ]



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Chef-Typologie: Superstars, kreative Chaoten, Nichtskönner

Die schlimmsten Chef-Sprüche (7)

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Weshalb Ihr Chef Sie feuern darf
Haben Sie etwa... Ihren Hund mit ins Büro genommen, einen Stift geklaut oder gar den Chef als Idioten beschimpft? Wann der Arbeitgeber kündigen kann und wann nicht - eine Übersicht.
Privates im Büro
Ich nehme meinen Hund mit ins Büro.

Ob das erlaubt ist, hängt vom Arbeitgeber ab. Er kann sich auf das Hausrecht berufen und es dem Mitarbeiter verbieten, den Hund mit ins Büro zu nehmen. Hält sich der Angestellte nicht an ein Verbot, kann das im Wiederholungsfall zur Abmahnung und dann auch zur Kündigung führen. "Hat der Chef aber jahrelang den Hund im Büro geduldet, kann er das nicht plötzlich ohne sachlichen Grund verbieten", sagt Volker Schneider, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Wuppertaler Kanzlei GKS.

Ich habe ein Glas mit einem Goldfisch auf meinen Schreibtisch stehen.

"Im Prinzip ist das kein Grund für eine Abmahnung oder gar Kündigung", sagt Rechtsanwalt Schneider. "Bei einem Goldfisch überwiegen wohl die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gegenüber dem Hausrecht des Arbeitgebers." Der Goldfisch sei vergleichbar mit persönlichen Gegenständen wie Fotos oder Blumen, die der Arbeitgeber auch nicht verbieten könne.

Ich habe ein Foto meiner Freundin im Bikini auf meinen Schreibtisch stehen.

Das ist ein grenzwertiger Fall. Normalerweise überwiegt bei Fotos das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Sind die Bilder jedoch anstößig, könnte das ein Grund für eine Abmahnung sein. Dasselbe gilt für Pin-ups: Sie müssen vom Arbeitgeber nicht geduldet werden. Selbst wenn sie sich zum Beispiel in einem Spind befinden.
Eine Zigarette zu viel
Ich rauche während der Arbeit.

Der Chef kann vom Mitarbeiter verlangen, sich während der Raucherpause auszustempeln. Wenn der Arbeitnehmer sich nicht daran hält, kann das zur Kündigung führen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Duisburg hervor. Eine Arbeitnehmerin hatte trotz mehrfacher Abmahnung Zigarettenpausen im Raucherraum verbracht, ohne sich auszustempeln (Aktenzeichen: 3 Ca 1336/09).

Generell verbieten kann der Arbeitgeber das Rauchen aber nicht. "Das wäre eine Erziehung zu Gesundheit und würde zu sehr in die Persönlichkeitsrechte eingreifen", sagt der Wuppertaler Fachanwalt Volker Schneider. Der Chef könne zwar grundsätzlich verlangen, dass die Mitarbeiter zum Rauchen das Betriebsgelände verlassen. Ist das Gelände allerdings zu groß dafür, müsse der Arbeitnehmer an einer ungefährlichen Stelle eine Raucherecke einrichten. Schneider: "Der Chef darf nicht versuchen, seine Angestellten zu einer gesünderen Lebensweise zu erziehen."
Schummeln bei Schwangerschaft, Krankheiten und im Lebenslauf
Ich habe meine Schwangerschaft verschwiegen.

Grundsätzlich ist die Frage nach einer Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch unzulässig. Wird trotzdem gefragt, darf gelogen werden. Der Chef darf also nicht kündigen, wenn die Arbeitnehmerin bei Vertragsunterzeichnung bereits schwanger war und das auch wusste. Einzige Ausnahme: Es geht um die Besetzung eines Arbeitsplatzes, an dem Schwangere nicht eingesetzt werden dürfen, etwa wenn geröntgt wird.

Ich habe eine schlimme Krankheit und meinem Arbeitgeber davon nichts erzählt.

Hier gilt Ähnliches wie bei einer Schwangerschaft. Wenn es Voraussetzung für den Arbeitsplatz ist, dass der Mitarbeiter nicht an bestimmten Krankheiten leidet, wäre das ein Grund, den Arbeitsvertrag anzufechten. Das heißt, er kann rückwirkend für ungültig erklärt werden. "Wenn die Krankheit keine Auswirkungen auf die Leistungen und auf den Arbeitsplatz hat, darf sie verschwiegen werden", sagt der Wuppertaler Fachanwalt Volker Schneider.

Ich habe in meinem Lebenslauf ein bisschen geschummelt.

Wenn der Aspekt, bei dem gelogen wurde, für den Arbeitgeber bei der Einstellung entscheidungsrelevant war, kann er innerhalb von 14 Tagen fristlos kündigen, nachdem er die Lüge festgestellt hat. Bei arglistiger Täuschung ist eine Anfechtung des Arbeitsvertrags auch noch innerhalb eines Jahres möglich. Die Frist beginnt erst, wenn der Arbeitgeber die Täuschung bemerkt hat.
Den Vorgesetzten beleidigen
Ich habe meinen Chef einen Idioten genannt.

Im Prinzip kann das zu einer fristlosen Kündigung führen. Allerdings ist es auch Abwägungssache und hängt von der Güte der Beleidigung ab. Wenn es wirklich mal rausgerutscht ist, dann kann der Chef den Mitarbeiter abmahnen. Bei der Verwendung schlimmer Schimpfworte ist auch eine fristlose Kündigung möglich.

Ich habe über meinen Chef gelästert.

Im engen Freundeskreis darf man das. Im Kollegenkreis kann Beleidigung, Verunglimpfung oder üble Nachrede ein Kündigungsgrund sein. So beurteilte das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main im Jahre 2001 die Kündigung einer Büglerin für gerechtfertigt. Die Frau hatte dem Juniorchef des Betriebs ein Verhältnis mit einer Kollegin unterstellt (Aktenzeichen 4 Ca 5471/00).
Eine Überstunde zu wenig
Ich habe mich geweigert, Überstunden zu machen.

Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass der Arbeitnehmer Überstunden zu leisten hat, ist er grundsätzlich nicht dazu verpflichtet. Einzige Ausnahme: Es handelt sich um einen Notfall. Der kann bestehen, wenn plötzlich viele Mitarbeiter krankheitsbedingt fehlen oder der Betrieb sich in einer finanziellen Schieflage befindet und kurzfristig Aufträge erhalten hat, die sofort abgearbeitet werden müssen. Verweigert der Arbeitnehmer das Ableisten von Überstunden, obwohl der Vertrag das vorsieht, kann er fristlos gekündigt werden. Allerdings darf die Arbeitszeit auch mit Überstunden 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Sind es mehr, kann der Arbeitnehmer sich weigern, sie zu leisten.
Bleistiftklau und Privatbriefe im Büro
Ich habe einen Bleistift aus dem Büro stibitzt.

Auch die Mitnahme eines Bleistiftes ist Diebstahl und damit prinzipiell ein Kündigungsgrund. Hier hängt es aber auch davon ab, wie lange der Arbeitnehmer dem Betrieb angehört. Sind es zum Beispiel bereits 30 Jahre, reicht ein Bleistift nicht aus. Generell gibt es aber weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung eine Bagatellgrenze. So kann theoretisch auch ein Keks zur Kündigung führen, der aus dem Konferenzraum geklaut wurde.

Nicht immer kommen Arbeitgeber mit Bagatellkündigungen vor Gericht durch, wie eine Entscheidung des Hamburger Arbeitsgerichts zeigt (Aktenzeichen 27 Ca 262/98): Eine Arbeitnehmerin hatte aus dem Kühlschrank der Betriebskantine eine Dose Fanta entwendet. Das Gericht hielt eine fristlose Kündigung für überzogen und urteilte, der Arbeitgeber hätte zunächst abmahnen müssen.

Ich habe einen privaten Brief durch die Frankiermaschine der Firma geschickt.

Selbst bei geringen Portobeträgen kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das zeigt das Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt am Main von 2007. Ein Kundenberater eines Versicherungsmaklers hatte mehrere private Briefe über die Poststelle seines Arbeitgebers verschickt. Der Portobetrag belief sich auf weniger als fünf Euro. Dennoch war die Kündigung rechtmäßig. Der Mitarbeiter habe mit seinem Verhalten in erheblicher Weise das Vertrauen des Arbeitgebers verletzt, so die Richter (Aktenzeichen 22 Ca 966/06).
Mailen und Telefonieren - nicht dienstlich
Ich telefoniere ab und zu kurz privat.

Der Chef kann generell untersagen, dass privat telefoniert wird. In der Regel muss er jedoch erst eine Abmahnung aussprechen, bevor er kündigen kann. Um dem privat telefonierenden Mitarbeiter auf die Schliche zu kommen, darf er - sofern ein Verdacht auf Missbrauch vorliegt - die angerufenen Personen identifizieren. Heimlich die Telefongespräche mitanhören darf der Arbeitgeber jedoch grundsätzlich nicht.

Ich lese während der Arbeitszeit meine privaten E-Mails und surfe im Netz.

Ist im Arbeitsvertrag ein generelles Verbot der privaten Internetnutzung festgehalten, kann ein Verstoß zu einer Abmahnung oder Kündigung führen. Hat der Arbeitgeber nicht ausdrücklich die Privatnutzung des Internets verboten, verletzt der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten, wenn er das Web in erheblichem zeitlichen Umfang nutzt. Besonders die Nutzung von Seiten mit pornografischem Inhalt kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
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