Insolvenz - nicht immer das Aus
Es kommt zu einer Insolvenz, wenn die Zahlungsunfähigkeit droht oder eingetreten ist oder das Unternehmen überschuldet ist. Wenn kein Geld mehr in der Kasse ist, wird umgangssprachlich auch davon gesprochen, dass ein Unternehmen pleite ist. Das Unternehmen oder ein Gläubiger stellen dann nach der Insolvenzordnung beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Umgangssprachlich sagt man auch: Sie melden Insolvenz an.
Zweck des Verfahrens ist in erster Linie, die Gläubiger zu befriedigen, indem das noch bestehende Vermögen des Unternehmens verwertet und der Erlös verteilt wird. Werden alle Gläubiger entsprechend der errechneten Insolvenzquote ausgezahlt, wird das Verfahren beendet und die Firma gelöscht. In den meisten Fällen, bei vielen kleineren Unternehmen, ist aber nur noch so wenig Vermögen ("Masse") vorhanden, dass gar kein Verfahren eröffnet werden kann. Dann wird das Unternehmen liquidiert, das heißt gelöscht.
Mit der Reform des Insolvenzrechts 1999 kam ein weiteres Ziel dazu, nach dem Vorbild des US-Insolvenzrechts, das mit seinem "Chapter 11" Pate stand. Die bis dahin gängigen Begriffe Konkurs, Vergleich bzw. Gesamtvollstreckung (in den neuen Bundesländern) wurden durch den einheitlichen Begriff Insolvenz ersetzt. Wenn das Unternehmen grundsätzlich als lebensfähig erachtet wird, wird in einem Insolvenzplan dafür eine Regelung getroffen. Das bedeutet, die Insolvenz markiert nicht das Ende - sondern steht am Anfang eines Sanierungsprozesses, bei dem so viele Arbeitsplätze wie möglich erhalten bleiben sollen. Das Unternehmen produziert oder arbeitet weiter und es wird nach Investoren gesucht, die die Firma dauerhaft übernehmen wollen.
Weil oft Eile geboten ist, ernennt das Gericht sofort einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Er macht sich unverzüglich an die Arbeit, noch bevor das Insolvenzverfahren förmlich eröffnet wird. Er erhält besondere Vollmachten und ist quasi Chef im Haus. Er spricht mit potentiellen Investoren und versucht, mit Sparplänen die Kosten zu drücken. Der Geschäftsbetrieb läuft - soweit möglich - währenddessen weiter. Zugleich muss der Insolvenzverwalter versuchen, die Gläubiger von seinen Plänen zu überzeugen; dazu gibt es eigens einberufene Gläubigerversammlungen.
Der Insolvenzverwalter ist in der Regel ein erfahrener Jurist und Betriebswirt. Es gibt nicht viele Fachleute, die mit dieser heiklen Aufgabe betraut werden: Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) hat nach eigenen Angaben auf seiner Internet-Seite lediglich 435 Mitglieder. Große Insolvenzen sind bisher nur von einem kleinen Kreis von Insolvenzverwaltern bearbeitet worden.