Die Sperren gelten als wenig zielführend, weil sie sich
mit wenig Aufwand auch von Laien umgehen lassen würden.
Sperren
erschweren nur den Zugang, sorgen aber nicht dafür, dass gegen die Anbieter tatsächlich vorgegangen wird.
Das Sperr-Gesetz hat für die
Errichtung einer Infrastruktur gesorgt, die auch zum Sperren anderer Inhalte genutzt werden könnte - entsprechende Forderungen wurden mehrfach erhoben.
Der am schwersten wiegende Kritikpunkt dürften verfassungsrechtliche Bedenken sein: Die Tatsache, dass mit dem BKA eine Polizeibehörde dafür zuständig ist, über die Verfügbarkeit medialer Inhalte hierzulande zu entscheiden, betrachten die Kritiker des Gesetzes als Verstoß gegen die verfassungsmäßige Gewaltenteilung.