Kodex für Bundesbank-Vorstände
Die Deutsche Bundesbank ist politisch unabhängig, ihre Vorstände müssen sich aber an gewisse Regeln halten. Diese sind seit Juli 2004 im Verhaltenskodex für Bundesbank-Vorstände festgehalten. Ein Überblick. Quelle: dpa
Alle sechs Vorstände haben den Verhaltenskodex unterschrieben. Danach arbeiten sie unabhängig, unparteiisch und nehmen keine Geschenke an. Der Kodex schreibt den Vorständen vor, dass sie sich "jederzeit in einer Weise verhalten, die das Ansehen der Bundesbank und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bundesbank aufrecht erhält und fördert".
Bei ihrer Amtsausübung handeln sie ohne Rücksicht auf eigene Interessen, heißt es: "Sie vermeiden Situationen, die zu persönlichen Interessenkonflikten führen könnten, und legen dem Vorstand unvermeidbare persönliche Interessenkonflikte offen."
Der Ethikkodex erlaubt es Bundesbank-Vorständen, öffentlich Reden zu halten oder Texte zu verfassen, die nicht ihrem Amt bei der Notenbank zuzurechnen sind. Allerdings gilt die Einschränkung: "Die Vorstandsmitglieder stellen in ihren Beiträgen klar, dass sie diese als Privatpersonen verfasst haben und die Beiträge nicht notwendigerweise die Ansicht der Bank wiedergeben."
Ob ein Vorstand die Regeln des Kodex übertreten hat, prüft der Ethik-Beauftragte der Bundesbank in jedem Einzelfall. Seit Oktober 2009 ist Professor Dr. Uwe H. Schneider von der Technischen Universität Darmstadt "Beauftragter für Corporate Governance der Bundesbank".
Hält sich ein Mitglied des Leitungsgremiums nicht an die Vorgaben, kann das sechsköpfige Gremium mit Stimmenmehrheit beschließen, die frühzeitige Entlassung eines Mitglieds beim Staatsoberhaupt zu beantragen. Die Regierung müsste die Entlassungsurkunde des Bundespräsidenten gegenzeichnen.
Für einen solchen Schritt gibt es nur zwei Gründe: Entweder ist der Vorstand krank und dienstunfähig, oder er hat sich eine "grundsätzliche und weitreichende Verfehlung" zuschulden kommen lassen - dieser Begriff ist allerdings nicht genau definiert. Dazu gehört eine Straftat oder eben ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex.
In der mehr als 50-jährigen Geschichte der Notenbank ist es noch nie vorgekommen, dass ein Vorstand wegen Verfehlungen entlassen wurde. Ernst Welteke, der 2004 über eine Affäre wegen einer Einladung in ein Luxushotel stolperte, reichte seinen Rücktritt ein.