Chronologie: Die Jagd auf Schreiber
Oktober: Nach der Durchsuchung seines Hauses im oberbayerischen Kaufering setzt sich Schreiber nach Pontresina in der Schweiz ab.
September: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erlässt Haftbefehl wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung.
März: Der Boden in der Schweiz wird dem Waffenlobbyisten zu heiß, er flüchtet mit seinem kanadischen Pass nach Ottawa.
31. August: Der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Geschäftsmann wird in Toronto gefasst, die deutsche Justiz beantragt seine Auslieferung.
8. September: Schreiber kommt gegen eine Kaution von 1,2 Millionen kanadischen Dollar (740 000 Euro) wieder auf freien Fuß.
9. März: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen Schreiber wegen Bestechung, Beihilfe zur Untreue, gemeinschaftlichem Betrug und Steuerhinterziehung. Er soll dem Fiskus rund zehn Millionen Euro vorenthalten haben.
26. Januar: Schreiber weigert sich, ohne die Zusicherung eines freien Geleits zum Prozess nach Augsburg zu kommen. Das Landgericht Augsburg trennt sein Verfahren deshalb von anderen ab.
5. November: Schreiber tritt nach 30 Jahren Mitgliedschaft aus der CSU aus und kommt damit einem möglichem Rauswurf zuvor.
19. Mai: Das höchste Gericht der Provinz Ontario ordnet Schreibers Ausweisung an, er geht in Berufung.
4. Juni: Schreiber wird nach kurzer Auslieferungshaft erneut gegen die schon 1999 hinterlegte Millionenkaution freigelassen.
23. Dezember: Der damalige kanadische Justizminister Irwin Cotler verfügt formell seine Ausweisung.
8. Juli: Der Bundesrat beschließt eine Verschärfung der Verjährungsregeln ("Lex Schreiber"). Danach ruht die Verjährung von Straftaten, solange sich der Beschuldigte im Ausland aufhält und die deutschen Behörden seine Auslieferung betreiben.
1. Dezember: Der damalige kanadische Justizminister Vic Toews bekräftigt die Auslieferungsentscheidung von 2004.
8. März: Das höchste Gericht von Ontario lehnt einen weiteren Einspruch Schreibers gegen seine Auslieferung ab. Er ruft den obersten kanadischen Gerichtshof ("Supreme Court") an.
30. Juli: Schreiber bittet Kanadas Justizminister Rob Nicholson um eine persönliche Intervention gegen die drohende Auslieferung.
1. Februar: Das oberste kanadische Gericht weist Schreibers Einspruch gegen seine Überstellung nach Deutschland ab.
10. Mai: Das Berufungsgericht von Ontario lehnt Schreibers Klage gegen die Auslieferungsentscheidung von 2006 ab.
6. Juni: Schreiber verklagt Kanada vor einem Bundesgericht in Halifax (Provinz Neuschottland) wegen angeblicher "Rechtsbrüche" auf Schadensersatz von 35 Millionen Dollar. Der Richter weist die Klage wenige Tage später ab.
4. Oktober: Der Oberste Gerichtshof weist zum zweiten Mal eine Klage Schreibers gegen seine Auslieferung ab. Die Polizei steht mit Handschellen bereit, um ihn zum Flughafen zu bringen. Nur 15 Minuten vor Bekanntgabe der höchstrichterlichen Entscheidung ruft Schreibers Anwalt ein Bundesgericht in Toronto an.
15. November: Das Berufungsgericht von Ontario gibt grünes Licht für Schreibers Auslieferung. Justizminister Nicholson sagt zu, die Abschiebung bis zum 1. Dezember auszusetzen.
22. November: Schreiber beantragt ein Berufungsverfahren gegen die Gerichtsentscheidung vom 15. November - sein dritter Gang zum Supreme Court.
30. November: Das Berufungsgericht von Ontario setzt die Auslieferung bis zum Votum des Obersten Gerichtshofs aus.
4. Dezember: Schreiber, seit 4. Oktober in Abschiebehaft, wird gegen die inzwischen auf 1,31 Millionen kanadische Dollar erhöhte Kaution vorerst wieder auf freien Fuß gesetzt.
6. März: Der Oberste Gerichtshof in Ottawa lehnt es ab, sich mit Schreibers Einspruch zu befassen. Zuvor hatte Justizminister Nicholson allerdings zugesagt, den Lobbyisten so lange nicht abzuschieben, wie er für die Ermittlungen zur Schmiergeldaffäre mit Ex-Premier Brian Mulroney gebraucht wird.
7. August: Das Berufungsgericht von Ontario verwirft den vierten Antrag Schreibers gegen seine Auslieferung.
11. Dezember: Der Supreme Court lehnt es erneut ab, sich mit einem Widerspruch des Geschäftsmanns zu beschäftigen.
12. Mai: Schreiber muss sich in Ottawa einer Gallenoperation unterziehen.
10. Juli: Das Berufungsgericht von Ontario weist den fünften Widerspruch Schreibers zurück.
31. Juli: Die kanadische Regierung fordert Schreiber auf, sich innerhalb von 48 Stunden in Abschiebehaft zu begeben.
2. August: Nach einer letzten Niederlage vor Gericht findet sich Schreiber gegen 17 Uhr Ortszeit im Abschiebezentrum in Toronto ein.
3. August: Schreiber wird von Kanada ausgeliefert.
18. Januar 2010: Vor dem Landgericht Augsburg beginnt das Verfahren gegen Schreiber. Den Vorwurf der Bestechung hat das Gericht wegen Verjährung aus dem Haftbefehl genommen.