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Alle Artikel und Hintergründe

Krankenkassen: Elektronische Gesundheitskarte ab 2014 Pflicht

Krankenkassen: Elektronische Gesundheitskarte ab 2014 Pflicht

SPIEGEL ONLINE - 01.10.2013

Mit Chip und Foto: Gesetzlich Krankenversicherte müssen vom nächsten Jahr an eine elektronische Gesundheitskarte haben. Wer noch ein altes Exemplar ohne sein Konterfei besitzt, sollte sich jetzt sputen. mehr... Forum ]

Amnog: Neue Diabetes-Medikamente nicht immer besser

Amnog: Neue Diabetes-Medikamente nicht immer besser

SPIEGEL ONLINE - 01.10.2013

Nur zwei von drei neuen Diabetes-Mittel bieten einen Zusatznutzen gegenüber etablierten Medikamenten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss jetzt entschieden. Für die Hersteller geht es um viel Geld, für die Patienten um die Frage, welche Medikamente ihnen zur Verfügung stehen. mehr... Forum ]

Honorarplus: Ärzte bekommen bis zu 800 Millionen Euro mehr

SPIEGEL ONLINE - 27.09.2013

Nach den Krankenhäusern, den Krankenhausärzten und den Apothekern bekommen auch die Kassenärzte mehr Geld: Zwischen 590 und 800 Millionen Euro sollen sie im kommenden Jahr zusätzlich bekommen. mehr...

Baustellen der Gesundheitspolitik: Ende des Reformkomas

SPIEGEL ONLINE - 25.09.2013

Die Milliardenüberschüsse der Kassen verschleiern die Probleme: Vier Jahre lang ist in der Gesundheitspolitik wenig passiert. Die neue Regierung könnte bei der Pflege und in den Kliniken mehr erreichen, als auf den ersten Blick möglich erscheint. mehr...

Wegen Wahlbeeinflussung: Krankenkassen-Aufsicht ermittelt gegen HEK

SPIEGEL ONLINE - 19.09.2013

Kurz vor dem Wahlsonntag schürt die HEK bei ihren Versicherten Angst vor der von SPD und Grünen geplanten Bürgerversicherung. Nun bekommt die Krankenkasse Ärger mit der Aufsichtsbehörde. Das Bundesversicherungsamt wertet das Schreiben als unzulässige Wahlbeeinflussung. mehr...

HEK: Gesetzliche Krankenkasse schürt Angst vor Bürgerversicherung

SPIEGEL ONLINE - 18.09.2013

Schreckgespenst Bürgerversicherung: Nicht nur die privaten Krankenversicherer wettern gegen SPD und Grüne. Auch eine gesetzliche Kasse warnt ihre Versicherten vor einem Umbau des Gesundheitssystems - und wirbt indirekt für Schwarz-Gelb. mehr...

Rundschreiben der Barmenia: Privatkasse warnt Versicherte vor Rot-Grün

SPIEGEL ONLINE - 17.09.2013

So dreist kann Wahlkampf sein: Die Barmenia schreibt ihren Versicherten einen Brief und warnt vor der Wahl von SPD und Grünen. Diese wollen eine Bürgerversicherung einführen - mit gravierenden Folgen für das Gesundheitssystem, so das Unternehmen. mehr...

Menschen ohne Versicherung: Krankenkasse erlässt Beitragsschulden

SPIEGEL ONLINE - 17.09.2013

Kleinunternehmer, Geringverdiener, Arbeitslose: Mehr als 100.000 Deutsche haben keine Krankenversicherung. Doch wegen der Versicherungspflicht sammeln Betroffene Beitragsschulden an. Diese werden von der Kasse erlassen - unter einer Bedingung. mehr...

Krankenkassen: Medizinischer Dienst verschwendet Millionen für untaugliche Software

SPIEGEL ONLINE - 14.09.2013

Rund sechs Millionen Behandlungen prüfen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen jedes Jahr. Eine neue Software sollte helfen, die Datenmengen zu bewältigen. Mehr als 23 Millionen Euro an Beitragsgeldern sind bislang in das Programm geflossen - doch es funktioniert nicht. mehr...

Krankenkasse mit Überschuss: TK-Mitglieder bekommen bis zu 160 Euro zurück

SPIEGEL ONLINE - 13.09.2013

Die Techniker Krankenkasse schüttet rund eine Milliarde Euro an die Mitglieder aus: Für 2013 und 2014 bekommen sie bis zu 160 Euro zurück. mehr...

Fehlerhafte Brustimplantate: Krankenkasse verklagt TÜV Rheinland

SPIEGEL ONLINE - 12.09.2013

50.000 Euro kostete es, 27 Frauen minderwertige Brustimplantate zu entfernen. Die AOK Bayern musste die Operationen bezahlen - und will sich das Geld nun vor Gericht vom TÜV Rheinland zurückholen. Der hatte das Qualitätsmanagement des Silikonkissen-Herstellers zertifiziert. mehr...

Schäubles Einsparungen: Gesundheitsfonds macht zwei Milliarden Miese

SPIEGEL ONLINE - 04.09.2013

Trotz hoher Überschüsse der Krankenkassen wächst das Dezifit des Gesundheitsfonds. Der Grund: Finanzminster Schäuble greift die Beiträge der Kassen ab, um 2014 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. mehr...


Chronologie der Gesundheitsreformen
1977: Die Kürzungen beginnen
Es dauert fast drei Jahrzehnte, bis es in der Bundesrepublik zur ersten größeren Gesundheitsreform kommt: Mit dem "Kostendämpfungsgesetz" der sozial-liberalen Koalition versucht die Regierung, die Inanspruchnahme von Leistungen zu steuern: Sie führt Zuzahlungen bei Arznei-, Verbands- und Heilmitteln ein - in Höhe des aus heutiger Sicht niedlichen Betrags von einer Mark pro Medikament.
1983: Auch die Rentner müssen zahlen
Mit zwei Reformen zu Beginn der achtziger Jahre werden die Zuzahlungen durch die Versicherten erhöht. Auch für die Rentner sind die rosigen Zeiten vorbei. Konnten sie sich zuvor kostenlos versichern, müssen sie seit 1983 auch einen einkommensabhängigen Beitrag leisten.
1989: Der erste Rundumschlag
Mit dem "Gesundheitsreformgesetz" von Norbert Blüm geht es ans Eingemachte: Die Eigenbeteiligung der Patienten wird weiter erhöht - etwa bei Arzneimitteln, im Krankenhaus und beim Zahnersatz. Erstmals unternimmt die Regierung auch den Versuch, die Kosten für Medikamente mit radikalen Maßnahmen in den Griff zu bekommen, indem sie Bagatallmedikamente aus dem Leistungskatalog streicht und Festbeträge für Arzneimittel einführt. Seither zahlen die Kassen nicht mehr automatisch jeden Preis für Tabletten und Co., sondern nur noch einen Höchstbetrag. Verschreibt der Arzt ein teureres Mittel, muss der Patient die Differenz zahlen. Trotz dieses Rundumschlags an Kosteneinsparungen sind die Beiträge jedoch nur für kurze Zeit stabil.
1993: Die Leistungen werden budgetiert
Gesundheitsminister Horst Seehofer verfolgt mit dem "Gesundheitsstrukturgesetz" 1993 erneut das Ziel, die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen in den Griff zu bekommen. Um den Anstieg der Leistungsausgaben besser zu kontrollieren, werden sie für einen begrenzten Zeitraum budgetiert. Gleichzeitig erhöht die Regierung erneut die Selbstbeteiligung bei Arznei- und Verbandsmitteln. Das Projekt einer Positivliste, die alle erstattungsfähigen Medikamente benennt, scheitert allerdings. Auch deshalb wird das Reformziel stabiler Beiträge erneut nur für wenige Jahre erreicht.
1997: Zahnersatz bitte selbst zahlen
Die "GKV-Neuordnungsgesetze" stehen ebenfalls in der Tradition ihrer Vorgängerinnen: Patienten müssen sich an den Kosten für Arznei- und Heilmittel, Krankenhaushaufenthalte und Fahrten etwa vom Krankenhaus noch stärker beteiligen. Jüngere Jahrgänge bekommen außerdem geringere Kassenzuschüsse beim Zahnersatz.
1999: Rot-Grün wagt den Leistungsausbau
Mit dem "Solidaritätsstärkungsgesetz" bringt erstmals seit rund zwei Jahrzehnten eine Gesundheitsreform wieder ein Mehr an Leistungen. So werden unter anderem die Zuzahlungen für die Patienten gesenkt. Gleichzeitig führt die rot-grüne Koalition aber zur Begrenzung des Ausgabenwachstums erneut Budgets für Arzthonorare, Krankenhäuser und Arzneimittel ein.
2004: SPD und Union bitten zur Kasse
Nachdem die rot-grüne Regierung in den Folgejahren ebenfalls zum Leistungsabbau umgeschwenkt ist, wagt sie in Kooperation mit dem unionsdominierten Bundesrat ähnlich wie 1989 einen Kostendämpfungsrundumschlag: Das "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" sieht unter anderem vor, dass Patienten eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal zahlen müssen, verschreibungsfreie Medikamente gar nicht mehr erstattet werden und die Selbstbeteiligung bei erstattungsfähigen Arznei- und Heilmitteln zehn Prozent der Kosten (maximal zehn Euro) beträgt.
2005: Paritätische Finanzierung am Ende
Aus für ein Prinzip, das seit 1883 in Deutschland bestand: Wurden die Beitäge zur Krankenversicherung zuvor paritätisch finanziert, also jeweils zur Hälfte durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer, müssen die Versicherten nun einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent zahlen.
2009: Der Gesundheitsfonds kommt
Zum Jahresbeginn 2009 ändert sich die Finanzierung der Krankenkassen grundlegend: Konnten die Versicherungen bislang ihren Beitragssatz weitgehend selbst festlegen, wird dieser künftig einheitlich von der Regierung bestimmt. Die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mitsamt Steuerzuschuss fließen nun in den Gesundheitsfonds. Die Krankenkassen erhalten dann Pauschalen pro Versichertem von dieser gigantischen Geldsammelstelle. Weitere Änderung: Jeder Bürger muss eine Krankenversicherung abschließen.
2009: Das Krankenhausfinanzierungsgesetz wird umgestellt
Die Finanzierung der Länder für Investitionen, die mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz 1972 eingeführt worden ist, wird auf leistungsbezogene Investitionspauschalen umgestellt. Dazu wird ein Orientierungswert eingeführt und die Anbindung an die Grundlohnsumme abgelöst. Der Orientierungswert berücksichtigt die Kostenstrukturen der Krankenhäuser.
2011: Neue Medikamente werden grundlegend geprüft (AMNOG)
Die Preisgestaltung für neu auf den Markt kommende Medikamente ändert sich mit dem Arzneimittelneurordnungsgesetz (AMNOG) grundlegend. Ein Pharmahersteller kann die Preise für patentgeschützte Medikamente zwar zunächst wie bisher frei festsetzen. Spätestens drei Monate danach muss er allerdings den medizinischen Zusatznutzen seines Medikamentes im Vergleich zu bereits auf dem Markt befindlichen Mitteln nachweisen. Ergibt sich kein Zusatznutzen, unterliegt das Medikament der Festbetragsregelung, bei einem nachgewiesenen Zusatznutzen muss der Pharmahersteller spätestens innerhalb eines Jahres nach Markteinführung mit dem GKV-Spitzenverband Preisverhandlungen führen. Grundlage für die Preisverhandlung ist eine Kosten-Nutzen-Bewertung des Medikamentes, die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) oder in seinem Auftrag das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erstellt.
2011: Der Beitragssatz steigt - das GKV-Finanzierungsgesetz
Diese Reform spüren vor allem die Versicherten: Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt um 0,6 Prozentpunkte auf 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Davon zahlen die GKV-Mitglieder 8,2 Prozentpunkte, die Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag wird bei diesem Beitrag eingefroren. Künftige Ausgabensteigerungen sollen über Zusatzbeiträge finanziert werden, die die GKV-Mitglieder allein zu tragen haben. Kann eine Kasse ihre Kosten nicht mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds decken, muss sie - wie bisher - einen Zusatzbeitrag erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrages ist künftig nicht mehr limitiert.
2012: Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz
Dieses Gesetz stellt dem Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen und Ärzte weitere Aufgaben: Neue Behandlungsmethoden sollen auf ihren Nutzen hin überprüft werden, ohne sie in dieser Zeit der Patientenversorgung vorzuenthalten. Der GBA kann künftig neue nichtmedikamentöse Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zeitlich begrenzt und unter kontrollierten Bedingungen erproben, um über eine eventuelle Aufnahme in den Leistungskatalog entscheiden zu können. Ebenfalls im Paket enthalten: Fachärzte werden verpflichtet, gesetzlich Versicherten angemessen und zeitnah Behandlungstermine anzubieten. Seit dem GKV-VStG können Versicherte auf Antrag von ihrer Krankenkasse eine Kostenaufstellung der in Anspruch genommenen ärztlichen und verordneten Leistungen in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten vor Antragstellung erhalten.






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