Am 4. September wählen die Bürger von Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Landtag. 16 Parteien und insgesamt 341 Kandidaten kämpfen um die Besetzung der 71 Abgeordnetensitze im Schweriner Schloss.
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wird nach
personalisiertem Verhältniswahlrecht gewählt – wie der Bundestag. Jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Mit der
Erststimme – der Wahlkreisstimme – wählen die Wähler in ihrem Wahlkreis einen der Kandidaten direkt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen in einem der 36 Wahlkreise bekommt.
Mit der
Zweitstimme wählt man die Partei und somit die sich dahinter verbergende Landesliste. Diese Zweitstimme ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Landtag. Sie entscheidet über die Fraktionsstärke und damit über die Möglichkeiten von Koalitionsbildungen. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Ermittlung der Sitzverteilung nach dem mathematischen Verfahren
„Hare-Niemeyer“. Es gilt allerdings eine
Fünfprozenthürde: Bei der Sitzverteilung berücksichtigt werden nur die Parteien, die mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen haben.
Dem Landtag in Schwerin können unter Umständen mehr als die regulären 71 Parlamentarier angehören. Falls nämlich bei einer Partei die Zahl der Wahlkreisgewinner die ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehende Anzahl an Sitzen übersteigt (Überhangmandate), wird die Gesamtzahl der Landtagsmandate soweit erhöht, bis das errechnete Verhältnis der Sitze zwischen den Parteien wieder stimmt (Ausgleichsmandate). Das ist allerdings in Mecklenburg-Vorpommern bisher noch nicht vorgekommen.