Am 20. März wählen die Bürger in Sachsen-Anhalt
einen neuen Landtag
. Er wird nach
personalisiertem Verhältniswahlrecht
gewählt – wie der Bundestag. Jeder Wähler hat
zwei Stimmen.
Aus jedem der 45 Wahlkreise wird je ein Direktkandidat mit der
Erststimme
gewählt. Wer die meisten Stimmen in seinem Wahlkreis bekommt, gewinnt.
Hinzu kommen mindestens 46 Sitze, die über die Listen der Parteien verteilt werden, abhängig von der Anzahl der
Zweitstimmen
, die auf die jeweilige Partei entfallen sind. In Sachsen-Anhalt erfolgt die Ermittlung der Sitzverteilung nach dem mathematischen Verfahren
"Hare-Niemeyer"
. Berücksichtigt werden dabei alle Parteien, die mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen haben. Es gibt also eine sogenannte
Fünfprozenthürde
.
Dennoch ist es möglich, dass mehr als 91 Parlamentarier dem Landtag angehören. Dies ist zum Beispiel dann gegeben, wenn sich Mehrsitze (sogenannte
Überhangmandate
) oder
Ausgleichsmandate
ergeben.