So wählt Schleswig-Holstein
Nur zweieinhalb Jahre nach der letzten Abstimmung müssen die Schleswig-Holsteiner am 6. Mai einen neuen Landtag wählen. Dies hatte das Landesverfassungsgericht 2010 nach Klagen von Grünen und dem Südschleswigschen Wählerverbund (SSW) angeordnet. Die Richter stuften damals das Wahlgesetz und damit die Zusammensetzung des Landtags als verfassungswidrig ein. Nach dem Urteil wurden das Wahlgesetz und die Verfassung geändert.
Jeder Wähler in Schleswig-Holstein hat am 6. Mai zwei Stimmen. Mit der ersten entscheidet er über einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis. Wer dort die meisten Stimmen holt, kommt ins Kieler Parlament. Zwischen Nord- und Ostsee gibt es 35 Wahlkreise. Die zweite Stimme wird für die Landesliste einer Partei abgegeben. Sie entscheidet mit darüber, wie stark eine Partei im Landtag vertreten ist.
Gewinnt eine Partei mehr Mandate direkt über die Wahlkreise, als ihr nach dem Anteil an den Zweitstimmen zustünden, erhält sie Überhangmandate. Die übrigen Parteien bekommen Sitze zum Ausgleich, damit die Zusammensetzung des Landtags dem Zweitstimmen-Verhältnis entspricht. So kann der Landtag in Kiel größer als eigentlich vorgesehen werden. Derzeit sind es statt 69 Sitzen sogar 95 Mandate.
Um in das Parlament zu kommen, muss eine Partei mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen holen. Der SSW als Partei der aus etwa 50.000 Menschen bestehenden dänischen Minderheit ist davon befreit. Damit wird ihre politische Mitwirkung sichergestellt. Allerdings muss der SSW so viele Stimmen erhalten, dass es zumindest für den letzten der zu vergebenden Sitze im Plenum reicht. Ziel des SSW sind diesmal 5 Prozent (2009: 4,3).
Bei der Wahl 2009 hatten CDU und FDP zunächst drei Mandate mehr erhalten als SPD, Grüne, Linke und SSW zusammen, obwohl bei der Abstimmung auf sie 27.000 Zweitstimmen weniger entfallen waren. Grund waren die komplizierten Bestimmungen zu Überhang- und Ausgleichsmandaten. Durch das damals geltende Wahlgesetz im nördlichsten Bundesland wurde die Zahl der Ausgleichsmandate begrenzt, so dass CDU und FDP ihre Mehrheit bekamen. Diese schrumpfte später auf eine Stimme, nachdem ein Auszählfehler korrigiert worden war.