Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Ländersache. In den Landesministerien für Verbraucherschutz beziehungsweise Ernährung werden Untersuchungsprogramme entwickelt, die die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter in den Städten und Landkreisen verwirklichen.
Die Behörden kontrollieren die Lebensmittelbetriebe dabei nicht nach Zufallsprinzip, sondern nach Höhe des Risikos. Die Kontrolleure dürfen, wenn nötig, Proben entnehmen. Insgesamt werden jedes Jahr von den Laboren der Bundesländer rund 400.000 Proben untersucht. Wenn die Gesundheit der Verbraucher gefährdet ist, müssen die Lebensmittel aus dem Handel entfernt werden.
Alle Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Qualität ihrer Lebensmittel zu kontrollieren und dokumentieren. Außerdem müssen alle Betriebe darüber Buch führen, von wem sie Lebensmittel gekauft und an wen sie diese wieder verkauft haben. Nur so kann im Ernstfall herausgefunden werden, wer das Lebensmittel verunreinigt hat.
Finden Sie Metallteilchen oder sonstige Dinge in Lebensmitteln, sollten Sie die örtliche Lebensmittelüberwachung informieren. Ebenso sollten Sie dies mit verdorbenen Lebensmittel tun, die eigentlich noch haltbar sein müssten. Weil die Lebensmittelüberwachung keinen einheitlichen Namen hat, rät das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die zuständigen Stellen bei Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu erfragen. In kleineren Gemeinden wird diese Aufgabe oft von der Kreisverwaltung wahrgenommen.
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