Schröders Erbe: Die Reformen der "Agenda 2010"
Der Kündigungsschutz wurde flexibilisiert, heißt: Er besteht seit Januar 2004 nur für Betriebe mit mehr als zehn Arbeitnehmern (vorher fünf). Gesellen dürfen nun in einem Großteil der Handwerke nach sechs Jahren im Beruf auch ohne Meisterbrief einen Betrieb gründen. Eingangs- und Spitzensteuersatz sind auf schließlich 15 beziehungsweise 42 Prozent gedrückt worden.
Der bekannteste Teil der Agenda-Reformen von Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD): Das Gesetzespaket Hartz I-IV zum Arbeitsmarkt. Im Mittelpunkt des Hartz-I-Gesetzes standen die Personal-Service-Agenturen (PSA). Sie stellten Arbeitslose ein und verliehen sie an Unternehmen. Dieser Teil der Reformen floppte allerdings. Hinzu kam noch das Programm "Kapital für Arbeit": Unternehmen, die Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen, konnten hierfür ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 100.000 Euro von der Kreditanstalt für Wiederaufbau erhalten. Mittlerweile ist diese Programm aber eingestellt - Mit dem Hartz-II-Gesetz wurden Minijobs eingeführt, die bis zu 400 Euro im Monat sozialversicherungsbegünstigt sind. Außerdem die Ich-AGs: Existenzgründer konnten einen über drei Jahre gestaffelten Zuschuss erhalten, wenn sie weniger als 25.000 Euro jährlich verdienten. Später wurde das Konzept der Ich-AG durch einen Gründerzuschuss ersetzt. Im Rahmen von Hartz II wurden die Arbeitsämter zu Job-Centern umgestaltet. Die Bundesanstalt für Arbeit wurde per Hartz III zur Bundesagentur für Arbeit umgebaut. Das Gesetz zu Hartz IV bewirkte die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II. Das bisherige Arbeitslosengeld wird seit 2006 in der Regel nur noch zwölf Monate (maximal 18 Monate) gezahlt, danach greift das Arbeitslosengeld II.
Im Bereich der frühkindlichen Förderung strebte Schröder eine Verbesserung von Betreuungs- und Bildungsangeboten bei den unter dreijährigen Kindern an. Zudem wurde ein Förderprogramm für Ganztagsschulen aufgelegt.
Die Rentenformel wurde um einen Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt, den Schröder bei Regierungsantritt erst abgeschafft hatte. Die Beitragssätze der Versicherten zur gesetzlichen Krankenversicherung sollten reduziert werden. Für Arztbesuche wurde eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal eingeführt, bei einem Krankenhausaufenthalt müssen nun zehn Euro pro Tag zugezahlt werden. Die Obergrenze für alle Zuzahlungen liegt aber bei zwei Prozent des Jahreseinkommens, für Familien gibt es Freibeträge. Veränderungen auch beim Leistungskatalog: Zuzahlungen für Medikamente wurden erhöht, nicht verschreibungspflichtige Präparate werden nicht mehr erstattet.