Hintergrund: Der Fall Gäfgen
Ein Bankierssohn wird auf dem Schulweg in Frankfurt am Main von dem Jurastudenten
Magnus Gäfgen entführt. Gäfgen, der mit der Familie des Opfers bekannt ist, lockt den Elfjährigen in seine Wohnung. Dort erstickt er den Sechstklässler. Anschließend versteckt er die Leiche in einem Tümpel nördlich von Frankfurt.
Die Familie zahlt das geforderte Lösegeld von einer Million Euro. Die Polizei beschattet den Übergabeort und beobachtet Gäfgen, der das Geld abholt.
Die Polizisten hoffen, dass Gäfgen sie zum Versteck der Geisel führen wird. Doch der Jurastudent macht keine Anstalten, das Kind zu versorgen. Stattdessen bucht er eine Flugreise nach Fuerteventura und bestellt einen Mercedes C-Klasse. Schließlich wird er mit seiner 16 Jahre alten Freundin am Frankfurter Flughafen festgenommen, wo er sich einen Luxuswagen mieten wollte. Später entdecken die Beamten in Gäfgens Wohnung einen Großteil des Lösegeldes.
Beim Verhör schickt Gäfgen die Polizei zunächst auf eine falsche Fährte. Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner lässt Gäfgen schließlich am Morgen Schmerzen androhen - im Glauben, der Junge sei noch am Leben. Daraufhin nennt Gäfgen das wahre Versteck des toten Kindes. Daschner hält seine Anweisung, dem Geiselnehmer mit Folter zu drohen, in einer dienstlichen Erklärung fest ("nur für die Handakte Polizei/StA") und informierte den zuständigen Oberstaatsanwalt Rainer Schilling.
Die Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen gegen Daschner und einen Vernehmungsbeamten wegen Verdachts der Aussageerpressung ein.
Das Landgericht verurteilt Gäfgen wegen Mordes zu lebenslanger Haft und erkennt eine besondere Schwere der Schuld.
Die Staatsanwaltschaft klagt Daschner und den Vernehmungsbeamten an. Der Vorwurf gegen Daschner lautet Verleitung zur schweren Nötigung.
Wegen der Folterdrohung wird Daschner vom Frankfurter Landgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro auf Bewährung verurteilt, der mitangeklagte Polizist zu 3600 Euro Strafe auf Bewährung. Beiden räumt das Gericht "massive mildernde Umstände" ein.
Das Bundesverfassungsgericht weist eine Verfassungsbeschwerde Gäfgens als unzulässig ab, die dessen Anwalt wegen der Folterdrohung geltend gemacht hatte.
Gäfgens Anwalt bestätigt eine Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland. Sie habe gegen das Folterverbot und das Recht auf ein faires Verfahren gemäß der Genfer Konvention verstoßen, so die Argumentation.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist die Grundrechtsbeschwerde ab. Die Straßburger Richter befinden, dass Deutschland nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen habe. Außerdem habe Deutschland das erlittene Unrecht, also die Androhung von Folter, wiedergutgemacht, unter anderem mit einem Prozess gegen den früheren Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Daschner, der die Drohung angeordnet hatte.
Gäfgens Rechtsanwalt bestätigt, dass er die Ablehnung seiner Grundrechtsbeschwerde durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von der Großen Kammer dieses Gerichts in Straßburg überprüfen lassen will. Er beruft sich vor allem darauf, dass es bei der Entscheidung vom 30. Juni ein abweichendes Votum einer bulgarischen Richterin gegeben habe. Nach seiner Überzeugung entspreche das Urteil nicht der gängigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erringt Gäfgen einen Teilerfolg. Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen. Die Richter werfen Deutschland eine mangelnde juristische Aufarbeitung dieser Folterandrohung vor. Gleichzeitig schließen die Richter eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Deutschland jedoch aus, da der Prozess gegen Gäfgen fair gewesen sei.