Die neuen Regeln für Manager
Der Aufsichtsrat soll künftig bei der Festlegung der Bezüge darauf achten, dass sie im angemessenen Verhältnis zur Lage des Unternehmens und - das ist neu - zur Leistung des Vorstands und der sonst "üblichen Vergütung" stehen. Übliche Vergütung meint, dass das Gehalt im Vergleich innerhalb der Branche, aber auch im Unternehmen selbst im Rahmen bleiben muss.
Vor allem müssen "langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung" gesetzt werden. Dies ist eine direkte Lehre aus der Finanzmarktkrise, die durch die Gier in vielen Chefetagen nach kurzfristigen Boni zumindest verschärft worden war. Konkret wird festgeschrieben, dass Aktienoptionen erst nach vier statt bisher zwei Jahren eingelöst werden dürfen.
Der Aufsichtsrat soll neuerdings die Bezüge herabsetzen, wenn sich die Lage des Unternehmens verschlechtert. Das alte Recht stellte dies ins Ermessen des Gremiums.
Künftig muss der Aufsichtsrat selbst über die Vorstandsverträge befinden. Eine Delegation an einen Ausschuss, wo bislang meist die Gespräche stattfanden, ist untersagt. Die Hauptversammlung soll zudem das Recht haben, über die Vergütungen zu debattieren und Beschlüsse zu fassen - die allerdings nicht rechtlich verbindlich sein sollen. Ferner sollen künftig die Ruhestandsgehälter von ausgeschiedenen Vorständen veröffentlicht werden. Die entsprechende Transparenzvorschrift wird erweitert.
Die Top-Manager sollen künftig auf einem Teil der Schäden, die sie verursachen, selbst sitzen bleiben. Gegenwärtig stellen sie Versicherungen, deren Prämien von ihren Gesellschaften bezahlt werden, von der Haftung in der Regel frei. Künftig wird ein Selbstbehalt von zehn Prozent eingeführt. Vorstände können dann maximal mit dem Anderthalbfachen ihres Jahreseinkommens zur Kasse gebeten werden.
Für börsennotierte Aktiengesellschaften - also nicht Aktiengesellschaften in Familienbesitz - wird ein zweijähriges Verbot des Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat eingeführt. Damit soll eine effektivere Kontrolle des Unternehmens erreicht werden. Ausnahme: Der Vorschlag erfolgt von Aktionären, die zusammen mindestens 25 Prozent der Anteile halten.