Die Uno-Resolution zu Libyen
Der Sicherheitsrat "autorisiert die Mitgliedstaaten, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um Zivilisten und von Zivilisten bewohnte Gebiete in Libyen zu schützen, denen ein Angriff droht - inklusive Bengasi. Eine ausländische Besatzungsmacht auf libyschem Territorium wird in jeglicher Form ausgeschlossen".
Der Rat "verlangt einen sofortigen Waffenstillstand, ein vollständiges Ende des Gewalt und aller Angriffe auf Zivilisten".
Der Rat "beschließt, ein Verbot aller Flüge im Luftraum Libyens zu verhängen, um zum Schutz von Zivilisten beizutragen". Außerdem ruft er "alle Mitgliedsstaaten auf, Hilfe zur Umsetzung des Flugverbots zu leisten, einschließlich der Erteilung von Überflugsrechten". Ausgenommen sind humanitäre Flüge und von den Vereinten Nationen und der Arabischen Liga genehmigte Flüge.
Der Rat "beschließt, dass alle Staaten jedem in Libyen registrierten Flugzeug (...) den Start, die Landung oder die Rechte des Überflugs über ihr Territorium verweigern".
Alle Staaten sind angewiesen, jedes libysche Flugzeug - oder ein Flugzeug, das mutmaßlich Waffen oder Söldner transportiert - nicht ohne Zustimmung des Uno-Komitees zur Überwachung der Sanktionen starten, landen oder ihren Luftraum benutzen zu lassen.
Der Rat "verlangt von den libyschen Behörden, dass sie den Verpflichtungen unter dem Völkerrecht (...) nachkommen und alle Maßnahmen ergreifen, um Zivilisten zu schützen und deren Grundbedürfnisse zu befriedigen".
Der Rat "bedauert den anhaltenden Zustrom von Söldnern nach Libyen und ruft die Mitgliedstaaten auf, (...) den Zustrom bewaffneter Söldner zu unterbinden".
Die Guthaben dieser Finanzinstitutionen werden eingefroren: der Zentralbank, der Libyschen Investmentbehörde, der Libyschen Auslandsbank, dem Libyschen Afrika-Investment-Portfolio und der Libyschen Nationalen Ölgesellschaft. Eingefroren werden außerdem die Guthaben dreier weiterer Kinder Gaddafis, des Verteidigungsministers, des Geheimdienstchefs, des Direktors der externen Sicherheitsorganisation und des Ministers für Energieversorgung.
Die Reisefreiheit des libyschen Botschafters im Tschad und des Gouverneurs von Ghat, die beide Söldner für Gaddafis Regime angeworben haben sollen, wird aufgehoben.