Glossar der Musikindustrie
Als unabhängige Label gelten alle Plattenfirmen, die nicht zu den vier großen international tätigen Unternehmen Sony Music, Emi, Warner Music und Universal Music gehören. Die großen vier (Majors) machen 70 bis 80 Prozent des Musikumsatzes weltweit - der Rest entfällt auf die kleinen Independent-Labels. Zum Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT) gehören in Deutschland 1200 Firmen, der internationale Indie-Verband Merlin hat nach eigenen Angaben um die 12.000 Mitglieder.
Welche Arbeit die Plattenfirma für den Künstler erledigt, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Ein Extrafall ist der sogenannte Bandübernahmevertrag: Da gibt ein Künstler eine fertige Produktion ab, das Label organisiert nur noch Hersteller und Promo, wickelt die Abrechung ab. Ein Label kann aber auch die Produktion finanzieren und organisieren. Je mehr das Label erledigt, umso höher ist in der Regel dessen Anteil an den Einnahmen. Wenn das Label die Aufnahme bei einem anderen, vielleicht professionelleren Produzenten finanziert hätte, würde es mit dem Künstler einen sogenannten Künstlervertrag und mit dem Produzenten einen Produzentenvertrag abschließen. Bei fast allen Verträgen trägt letztendlich das Label das Warenrisiko: Wenn weniger Platten gekauft werden als produziert wurden, bleibt das Label auf den angefallenen Kosten für Herstellung und Werbung sitzen.
Während die Label Vervielfältigungs- und manchmal auch Leistungsschutzrechte wahrnehmen, werten Musikverlage die Urhebernutzungsrechte der Musiker an ihren Kompositionen und Texten aus. Sie kümmern sich um die Gema-Abrechnung, auch der Live-Auftritte, und manche Verlage bemühen sich, die von ihnen betreuten Stücke Radiostationen und Werbeagenturen anzupreisen, in Spielfilmen zu platzieren, und überwachen, dass die Werke nicht von anderen ohne Genehmigung bearbeitet werden. All das kann ein Musiker auch selbst machen - ein Verlag nimmt ihm gegen Beteiligung die Arbeit ab. Manche Verlage beschäftigen eigene Mitarbeiter, die sich um die Verwertung in Radio und Werbung bemühen, um zusätzliche Einnahmen für Künstler und Verlag zu erzielen. Inzwischen bauen viele Label eigene Verlage auf, um mehr Rechte auszuwerten.
Die Booking-Agentur organisiert die Live-Auftritte eines Künstlers. Großen Stars zahlen solche Agenturen oft vorab ein hohes Garantiehonorar aus, das sie dann refinanzieren müssen. Die meisten Booking-Agenturen arbeiten aber auf Provisionsbasis - ein Anteil von 20 Prozent an den Einnahmen der Künstler ist gängig.
Das Schlagwort bezeichnet die Strategie von Labels, mit Künstlern nicht mehr allein beim Tonträger-Vertrieb zusammenzuarbeiten, sondern auch bei der Auswertung von Urhebernutzungsrechten (als Musikverlag), beim Livegeschäft (als Booker) und beim Merchandising.
Die Gema nimmt Gebühren für alle Verwertungen von Musik ein, die das Urheberrecht an den Stücken betreffen. Wer CDs mit vom Gema-Vertragspartner geschriebener Musik herstellt, die Songs digital verkauft, in Werbespots nutzt, live spielt oder im Netz als Download, Stream oder im Webradio vertreibt, zahlt dafür Gebühren. Die Gema schüttet die Einnahmen - nachdem die Verwaltung bezahlt ist - an Komponisten, Autoren oder ihre Musikverlage aus.
GVL steht für Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten. Ein Leistungsschutzrecht bezieht sich immer auf die bestimmte Aufnahme eines Stücks. Wer daran Leistungsschutzrechte hält, hängt von den Produktionsverträgen ab. Im Prinzip hat jeder ein Leistungsschutzrecht an einem Stück, der Musik einspielt oder einsingt. So können auch Produzenten Leistungsschutzrechte an einer Aufnahme haben oder Labels, wenn sie die Produktion abgewickelt haben. Wenn ein Musiker im Studio seine Stück selbst einspielt, erwirbt er auch Leistungsschutzrechte an dieser Aufnahme, genauso wie bezahlte Studiomusiker. Der Verkauf der Musik im Laden oder Download-Shop ist die Erstverwertung dieser Rechte - dafür kriegen die Musiker in der Regel einen Vorschuss und einen Teil der Einnahmen. Wenn die von ihnen eingespielte oder produzierte Musik aber im Radio, Fernsehen oder Kaufhaus läuft, bei Veranstaltungen abgespielt wird, müssen die Sender und Veranstalter für diese Zweitverwertung der Rechte an die GVL zahlen. Diese Zusatzeinnahmen schüttet die GVL an die Mitglieder aus.