Organspende und Organtransplantation
Jeden Tag sterben laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) drei Menschen, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan registriert sind. Nach Rückgang und Stagnation in den Jahren 2008 und 2009 ist die Zahl der Organspender 2010 gestiegen. 4205 Organe wurden gespendet. Dennoch warten jährlich 12.000 Menschen in Deutschland auf ein Organ.
Der mit dem Tod des Individuums identische endgültige Ausfall aller Funktionen von Groß- und Kleinhirn und Hirnstamm (Organtod des Gehirns), wobei die Kreislauffunktion unter Umständen noch durch künstliche Beatmung aufrecht erhalten werden kann. Besondere Bedeutung hat die Diagnose des Hirntods für die Organentnahme zum Zweck der Transplantation.
Die Wartelisten registrieren alle Patienten, die ein neues Organ benötigen und transplantiert werden können. Ist das Risiko der Transplantation und ihrer Nachbehandlung zu hoch und sind die Erfolgsaussichten schlecht, so wird der Eingriff nicht in Betracht gezogen. Die Transplantationszentren geben die erforderlichen Patientendaten weiter an die Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) im niederländischen Leiden.
In Deutschland gilt eine Zustimmungslösung: Hier muss zu Lebzeiten, zum Beispiel per Organspendeausweis, das ausdrückliche Einverständnis zur Organentnahme nach einem Hirntod gegeben werden. Ist dies nicht der Fall, müssen die Angehörigen entscheiden - auf Grundlage des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen.
In Ländern wie Österreich, Spanien und Belgien ist jeder Bürger potentieller Organspender - es sei denn, man hat der Organspende zu Lebzeiten schriftlich widersprochen oder die nahen Angehörigen sind dagegen. Hessens Gesundheitsminister Stefan Grüttner (CDU) macht sich gemeinsam mit anderen Landeskollegen, unter anderem dem bayerischen Gesundheitsminister Markus Söder (CSU), auch in Deutschland für eine "erweiterte Widerspruchslösung" stark. Danach sollen die nahen Angehörigen eines Toten befragt werden und ein Einspruchrecht bekommen.
SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und Amtskollege Volker Kauder machen sich für die Entscheidungslösung stark. Danach fordert der Staat jeden Bürger einmal im Leben, etwa bei der Führerscheinprüfung oder bei der Ausstellung des Passes, zu einer Entscheidung für oder gegen eine Organspende auf.
Gesetz vom 5.11.1997 in der Fassung vom 4.9.2007, das die Entnahme und Verpflanzung (Transplantation) von Organen regelt. Abschnitt 2, "Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern", legt fest, dass eine Organentnahme nur dann zulässig ist, wenn der Tod des Organspenders nach Regeln, die dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, durch zwei Ärzte festgestellt ist. Mindestvoraussetzung für eine Organentnahme ist die Diagnose des Hirntods. Hat der Spender zu Lebzeiten keine Entscheidung über eine Organspende getroffen, können auch Angehörige einer Organentnahme zustimmen. Das Transplantationsgesetz enthält außerdem umfassende Bestimmungen zur Organvermittlung und ein Verbot des Organhandels.
Eurotransplant ist eine gemeinnützige Stiftung und als solche seit 1967 für die Vermittlung aller Organe zuständig, die in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Kroatien und Slowenien verstorbenen Menschen zum Zweck der Transplantation entnommen werden. Die Organe werden nach festgelegten Kriterien vergeben. Entscheidend für die Vergabe sind die Kriterien Verträglichkeit, Erfolgsaussicht, Wartezeit und Dringlichkeit.
Nach dem Hirntod können einem Menschen bis zu acht Organe oder Organteile entnommen und transplantiert werden: zwei Lungenflügel, zwei Nieren, die Leber, das Herz, die Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm.