Parteien brauchen Geld, um ihre Arbeit und ihre Wahlkämpfe zu finanzieren. In Deutschland stehen Parteien drei Finanzquellen zur Verfügung:
- Mitgliedsbeiträge
- private Spenden
- staatliche Mittel
Hinzu kommen bei einigen Parteien Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit, Vermögen sowie von Veranstaltungen und dem Vertrieb von Drucksachen.
Die rechtliche Grundlage der
Parteienfinanzierung
sind Artikel 21 I des Grundgesetzes und das
Parteiengesetz
. Demnach müssen die Parteien öffentlich Rechenschaft über ihr Vermögen, die Herkunft und die Verwendung ihrer Finanzmittel ablegen.
Woher eine deutsche Partei ihre finanziellen Mittel bekommt, hängt u.a. von ihrer Wählerschaft, ihrer Struktur und Geschichte ab. So variiert von Partei zu Partei, welche Einnahmequelle stärker sprudelt. Die im Bundestag vertretenen Parteien CDU, CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke finanzieren sich alle jeweils zu etwa einem Drittel aus staatlichen Mitteln. Bis zu rund 40 Prozent der Einnahmen machen die Beiträge der Parteimitglieder aus. Bei der FDP sind es nur 18 Prozent, bei den Linken 37 Prozent.
Bei den
Parteispenden
von natürlichen und juristischen Personen lag die FDP 2009 an der Spitze: 24 Prozent ihrer Einnahmen stammten laut Rechenschaftsbericht von Einzelspendern, 13 Prozent aus Spenden von juristischen Personen, also Unternehmen. Dahinter folgen die CDU (16 Prozent und 9 Prozent), die CSU (12 und 10 Prozent) und die Grünen (15 und 3 Prozent). SPD und Linke sind abgeschlagen mit 8 und 2 bzw. 10 und 1 Prozent.
Abgeordnete und hauptamtliche Politiker führen in der Regel einen festen Prozentsatz ihrer Diäten an die Parteizentrale ab. Diese sogenannten
Mandatsträgerbeiträge
machen inzwischen um die 10 Prozent des Etats der großen deutschen Parteien aus. Bei dieser "Parteisteuer", die eigentlich freiwillig ist, liegen die Grünen mit 19 Prozent deutlich vor den anderen Parteien.
Bis zu 10 Prozent ihres Gesamtetats sind bei CDU, SPD und FDP Einnahmen "aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen". Bei der CSU sind dies sogar knapp 15 Prozent
Die SPD erzielte 2009 einen nicht zu vernachlässigenden Anteil ihrer Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen (rund 6 Prozent) und aus sonstigem Vermögen (ebenfalls rund 6 Prozent).
Der Umfang der öffentlichen Gelder, die einer Partei zustehen, wird von der gesellschaftlichen Bedeutung einer Partei bestimmt. Maßgeblich sind das Wahlergebnis sowie die Menge der Zuwendungen von natürlichen Personen.
Diese staatliche Finanzierung macht rund ein Drittel und damit den größten Teil der Einnahmen der Parteien aus. Das Finanzierungsverfahren hat zu mehreren Klagen beim Bundesverfassungsgericht geführt und ist vielfach verändert worden.
Aktuell erhalten die Parteien für bis zu vier Millionen gültige Wählerstimmen bei Bundestags-, Landtags- und Europawahlen einen festen Betrag von derzeit 85 Cent je Stimme, sofern sie bei den Bundestags- und Europawahlen mindestens 0,5 Prozent, bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent der Stimmen für ihre Listen erlangen konnten.
Für jede weitere Stimme über vier Millionen bekommen die Parteien 70 Cent. Zusätzlich erhalten sie einen Betrag von 38 Cent für jeden Euro, den sie über Beiträge oder Spenden einnehmen. Dabei werden nur Zuwendungen von bis zu 3300 Euro je natürlicher Person berücksichtigt.
Insgesamt darf die staatliche Teilfinanzierung einer Partei die Summe der anderen Einnahmen jedoch nicht überschreiten (relative Obergrenze). Auch dürfen die öffentlichen Beiträge eine Gesamtsumme von 133 Millionen Euro pro Jahr nicht überschreiten (absolute Obergrenze).
Ferner profitieren die Parteien von Steuervorteilen ihrer Mitglieder und Spender.
Die Parteien in Deutschland finanzieren sich auch aus
Parteispenden
von Privatpersonen oder Unternehmen, allerdings in geringerem Umfang als früher. Spenden an Parteien sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar. So kann ein Steuerzahler, der Parteien unterstützt, Abgaben sparen.
Im Juli 2002 trat eine Reform der Parteienfinanzierung in Kraft. Seither müssen die Parteien Spenden ab 10.000 Euro veröffentlichen. Sie dürfen nicht mehr gestückelt, also in kleinere Beträge aufgeteilt werden, um eine Veröffentlichung zu umgehen.
Versäumnisse im Zusammenhang mit Parteispenden haben in Deutschland mehrfach zu politischen Skandalen geführt. Seit 2002 werden falsche Angaben im Rechenschaftsbericht, die die Herkunft oder Verwendung von Mitteln verschleiern sollen, mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet.
mit Material der Bundeszentrale für Politische Bildung