Pflegeversicherungsstufen
Pflegeversicherung
Unter dem Sammelbegriff
Pflegeversicherung
werden die Versicherungen zur finanziellen Vorsorge gegen das Risiko der
Pflegebedürftigkeit
zusammengefasst. In Deutschland sind alle krankenversicherungspflichtigen Personen pflegeversichert. Träger der Pflegeversicherung sind die
Pflegekassen
, die organisatorisch zu den
gesetzlichen Krankenkassen
gehören. Ob und in welchem Maße eine Person pflegebedürftig ist, entscheidet der
Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK)
; er legt auch die Zuordnung in bestimmte
Pflegestufen (I-III)
fest. Die pauschalierten Geld- und Sachleistungen bzw. die Kosten für Pflegekräfte sind ein Zuschuss zu den Kosten für die Pflege. Die finanzielle Unterstützung ist nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.
Pflegestufe 0
Um die Pflegestufe I zu erreichen, müssen täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten Hilfe geleistet werden, wovon mehr als 45 Minuten auf die
Grundpflege
der
pflegebedürftigen Person
entfallen müssen. Benötigt eine Person weniger Hilfe, bzw. sind die genannten Voraussetzungen für die Pflegestufe I nicht erfüllt, spricht man von der "Pflegestufe 0".
In diesem Fall kann einer pflegebedürftigen Person bei der Begutachtung durch den MDK eine "eingeschränkte Alltagskompetenz" bescheinigt werden. Sie berechtigt, bestimmte Zusatzangebote im Umfang von bis zu 2400 Euro pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus kann der MDK auch Menschen ohne Pflegestufe I bescheinigen, dass eine vollstationäre Pflege notwendig ist.
In diesem Fall kann einer pflegebedürftigen Person bei der Begutachtung durch den MDK eine "eingeschränkte Alltagskompetenz" bescheinigt werden. Sie berechtigt, bestimmte Zusatzangebote im Umfang von bis zu 2400 Euro pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus kann der MDK auch Menschen ohne Pflegestufe I bescheinigen, dass eine vollstationäre Pflege notwendig ist.
Pflegestufe I
Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige): Hierunter fallen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (der sogenannten
Grundpflege
) für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich Hilfe und zusätzlich mehrfach in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Um die Pflegestufe 1 zu erreichen, müssen regelmäßig und auf Dauer, täglich und durchschnittlich mindestens 90 Minuten Hilfe geleistet werden und davon wiederum mehr als 45 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.
Pflegestufe II
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige): Hier ist mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe notwendig und zusätzlich mehrfach in der Woche bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Der zeitliche Umfang der Hilfe muss täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden betragen; mindestens zwei Stunden davon müssen auf die
Grundpflege
entfallen.
Pflegestufe III
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige): Hierzu zählen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (
Grundpflege
) täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe von mindestens fünf Stunden benötigen sowie zusätzlich mehrfach in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung brauchen.
Die Säulen des Sozialsystems
Arbeitslosenversicherung
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist Pflichtmitglied der Arbeitslosenversicherung. Die Hauptleistung der Versicherung ist das Arbeitslosengeld I (ALG I), das einen Teil des ehemaligen Nettoeinkommens ersetzt und bis zu ein Jahr nach Verlust einer Stelle gezahlt wird. Für ältere Arbeitslose gelten Ausnahmen.
Läuft die Zahlung des ALG I aus, ohne dass eine neue Stelle gefunden wurde, wird anschließend Arbeitslosengeld II (ALG II) gezahlt. Das Instrument - auch bekannt als Hartz IV - wurde im Jahr 2005 geschaffen, als die ehemalige Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt wurden.
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt derzeit 3,0 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber zahlen diesen Satz auch für jeden Beschäftigten.
Krankenversicherung
Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungen - die Gesetzliche (GKV) und die Private (PKV). Rund 90 Prozent der Erwerbstätigen sind in der GKV pflichtversichert. Der Beitragssatz beträgt aktuell 15,5 Prozent für alle Versicherten. Zusätzlich können die Krankenkassen vom Einkommen unabhängige Beiträge erheben. Seit Anfang 2009 fließen alle Beiträge in einen Gesundheitsfonds, aus dem sie an die Kassen verteilt werden.
Der Zugang zur PKV steht nur Selbstständigen und Arbeitnehmern oberhalb einer Einkommensgrenze offen.
Rentenversicherung
Die Beiträge werden durch ein Umlageverfahren finanziert, bei dem die Berufstätigen die Leistungen der Rentner zahlen. Anhand der eingezahlten Beiträge wird die künftige Rentenhöhe errechnet. Zurzeit liegt der Beitragssatz bei 19,6 Prozent. Im Januar 2013 sinkt der Beitrag auf 18,9 Prozent. Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird derzeit stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre heraufgesetzt.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist die jüngste der Sozialversicherungen in Deutschland. Sie ist eine Grundversicherung, die einen Teil der Pflegekosten abdeckt.
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