Kreditkartenmissbrauch - So schützen Sie sich
Kreditkartenabrechnungen sollten schnell kontrolliert werden, unlogischen Abbuchungen sofort widersprochen werden. Banken räumen in der Regel eine Frist von vier bis sechs Wochen ein. "Aber auch wenn Kunden später eine falsche Abbuchung bemerken, sollten sie in jedem Fall unverzüglich reklamieren", sagt Sylvia Beckerle, Referentin für Finanzdienstleistungen von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Sollte eine Auszahlung verweigert werden, kann sich der Kunde in letzter Konsequenz noch immer Rechtsbeistand holen. Die ist in der Regel über eine Rechtsschutzversicherung gedeckt. Auch Verbraucherzentralen bieten eine umfassende Rechtsberatung an.
Thomas Hagen, Pressesprecher der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, sieht die Chancen, sich umfassend zu schützen, relativ schlecht. "Jeder Kunde muss davon ausgehen, dass seine Daten ausgespäht werden können und unberechtigt bei ihm abgebucht werden kann", sagt er. Eine umfassende Sicherheit gebe es nicht, dazu seien schon jetzt zu viele Daten im Umlauf.
Eine sinnvolle Maßnahme, um Missbrauch mit bereits geklauten Daten zu vermeiden, sei, sich eine neue Bankverbindung nebst neuer Kreditkarte einrichten zu lassen. Diese biete allerdings nur zusätzlich Sicherheit, wenn man besonders restriktiv mit den neuen Daten umgehe. Das bedeute: keine Lastschriften, keine unseriösen Zahlungen im Internet, keine telefonische Datenweitergabe. jch
Wenn der Diebstahl oder Verlust auffällt, muss die Karte so schnell wie möglich gesperrt werden. Während der Geschäftszeiten sollte sofort die ausgebende Bank oder Sparkasse angerufen werden. Rund um die Uhr sind die kostenpflichtige zentrale Sperrnummer 01805-021021 oder die gebührenfreie Nummer 116116 zu erreichen. Das Einspeichern von Sperrnummern im Handy kann außerdem im Ernstfall hilfreich sein. Ein Diebstahl sollte zudem bei der Polizei angezeigt werden.