Bei dem Verfahren werden einem im Reagenzglas entstandenen
Embryo ein bis zwei
Zellen entnommen. Es geht darum, deren
Erbgut zu untersuchen. Ziel ist es, unter anderem Krankheiten aufzudecken, die auf zu viele oder zu wenige
Chromosomen zurückgehen. Beim
Down-Syndrom ist beispielsweise das Chromosom 21 dreimal vorhanden. Möglich sind auch Untersuchungen auf einzelne
veränderte Gene, die beispielsweise für Muskelschwund, Lungen- und Stoffwechselkrankheiten oder die Bluterkrankheit verantwortlich sind.
Auch zu einem späteren Zeitpunkt ist im Prinzip noch eine PID möglich, zum Beispiel im sogenannten Blastozystenstadium. Dann besteht der Embryo aus etwa 50-200 Zellen. Die Zellen der sogenannten inneren Zellenmasse gelten als pluripotent, das heißt aus ihnen können sich noch verschiedene Gewebe entwickeln. Die Diagnose im Blastozystenstadium hatte der Berliner Arzt angewendet, dessen Fall vor dem BGH verhandelt wurde.