Kriegsverbrechen im einstigen Jugoslawien
Völkermord
DPA
Die Definition
Der Begriff Völkermord ist auch unter der Bezeichnung Genozid geläufig. Genozid ist aus dem griechischen genos (Herkunft) und dem lateinischen caedere (töten) zusammengesetzt. Der jüdische Anwalt Raphael Lemkin, der aus Polen in die USA geflüchtet war, prägte das Wort 1944, um eine Grundlage für die Bestrafung der Verbrechen zu legen, die von den Nationalsozialisten begangen wurden.
Völkermord umfasst nach Artikel zwei der Uno-Konvention 260 von 1948 Handlungen gegen Mitglieder einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe, die in der Absicht begangen werden, die Gruppe ganz oder zum Teil auszulöschen. Mit der Konvention 260 wurde der Völkermord international geächtet.
Völkermord umfasst nach Artikel zwei der Uno-Konvention 260 von 1948 Handlungen gegen Mitglieder einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe, die in der Absicht begangen werden, die Gruppe ganz oder zum Teil auszulöschen. Mit der Konvention 260 wurde der Völkermord international geächtet.
Die Straftatbestände
Zu den Straftatbeständen, die von der Völkermordskonvention erfasst werden, gehört das Töten, das Zufügen von ernsthaften körperlichen oder geistigen Schäden, die Auferlegung von Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen, die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung und die Verschleppung von Kindern.
Verurteilungen
Mit dem Ex-Soldaten Drazen Erdemovic wurde 1998 der erste
Verantwortliche für das Massaker zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er
wurde im Jahr 2000 in Norwegen vorzeitig aus dem Gefängnis
entlassen. Vier weitere Soldaten wurden zu Haftstrafen zwischen
neun und 20 Jahren verurteilt.
Das Tribunal
AFP
Die Anklage gegen Karadzic
AP
Die Gesuchten
Ratko Mladic
Der bosnisch-serbische Ex-General Ratko Mladic (Bild links) war hinter Karadzic die Nummer zwei auf der Fahndungsliste des Uno-Tribunals. Wie Karadzic ist auch der ehemalige Militärchef der bosnischen Serben wegen Völkermords, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Bosnienkrieg angeklagt. Dem 66-Jährigen droht lebenslange Haft, sollte er in den 15 Anklagepunkten schuldig gesprochen werden.
Mladic ist auf der Flucht, seit das Haager Tribunal 1995 seine Anklage veröffentlichte. Das Uno-Tribunal vermutet, dass er sich in Serbien versteckt hält, wo auch Karadzic nun verhaftet wurde. Er ist der einzige der 19 wegen des Massakers von Srebrenica angeklagten mutmaßlichen Haupttäter, der noch nicht gefasst ist.
Goran Hadzic
Der ehemalige Präsident der selbst ernannten serbischen Republik Krajina in Kroatien ist wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Der 49-Jährige soll für den Tod Hunderter kroatischer Zivilisten und die Deportation von Zehntausenden Kroaten durch die serbischen Truppen während des Kroatien-Krieges verantwortlich sein. Hadzic tauchte unter, kurz nachdem die Anklage gegen ihn im Juli 2004 bekanntgegeben wurde.
REUTERS
Mladic ist auf der Flucht, seit das Haager Tribunal 1995 seine Anklage veröffentlichte. Das Uno-Tribunal vermutet, dass er sich in Serbien versteckt hält, wo auch Karadzic nun verhaftet wurde. Er ist der einzige der 19 wegen des Massakers von Srebrenica angeklagten mutmaßlichen Haupttäter, der noch nicht gefasst ist.
Goran Hadzic
Der ehemalige Präsident der selbst ernannten serbischen Republik Krajina in Kroatien ist wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Der 49-Jährige soll für den Tod Hunderter kroatischer Zivilisten und die Deportation von Zehntausenden Kroaten durch die serbischen Truppen während des Kroatien-Krieges verantwortlich sein. Hadzic tauchte unter, kurz nachdem die Anklage gegen ihn im Juli 2004 bekanntgegeben wurde.
Die Anklage gegen Karadzic
Völkermord
40 Seiten umfasst die Anklageschrift gegen Karadzic, hinzu kommen rund 1,2 Millionen Seiten mit Dokumenten zur Beweisführung. Karadzic droht lebenslange Haft. Er soll gemeinsam mit anderen Tätern in zwei großen Fällen Völkermord an Teilen der muslimischen sowie der kroatischen Bevölkerung von Bosnien-Herzegowina geplant und befohlen haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, zu derartigen Verbrechen angestiftet und sie begünstigt zu haben. Ziel sei es gewesen, bosnische Muslime und Kroaten zu vernichten oder für immer aus Gebieten zu vertreiben, die die bosnischen Serben beanspruchten.
Die Staatsanwaltschaft fasst zum einen zahlreiche Orte zusammen, in denen Völkermord verübt worden sei. Darüber hinaus lastet sie Karadzic eines der grausamsten Verbrechen des Bosnienkrieges an: Er soll das Massaker an bis zu 8000 muslimischen Männern und Jungen in Srebrenica im Juli 1995 geplant und angeordnet haben.
Die Staatsanwaltschaft fasst zum einen zahlreiche Orte zusammen, in denen Völkermord verübt worden sei. Darüber hinaus lastet sie Karadzic eines der grausamsten Verbrechen des Bosnienkrieges an: Er soll das Massaker an bis zu 8000 muslimischen Männern und Jungen in Srebrenica im Juli 1995 geplant und angeordnet haben.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Karadzic soll die gewaltsame Verfolgung und Vertreibung der bosnischen Muslime und Kroaten geplant und angeordnet haben. Dadurch seien in zahlreichen Orten Tausende von Menschen Opfer von Diskriminierung, Durchsuchungen, ungesetzlicher Haft, Schikanen, Zwangsarbeit, Folter, Vergewaltigung und Mord geworden. Zudem seien ihre Wohnungen, kulturellen und religiösen Stätten zerstört worden. Die Anklage führt dazu fünf Fälle an.
Kriegsverbrechen
Karadzic wird in vier Fällen Verletzung des Kriegsrechts vorgeworfen.
Bei der 43-monatigen Belagerung Sarajewos habe Karadzic es darauf abgesehen, die Zivilbevölkerung durch fortgesetzte Bombardierung und Beschuss von Heckenschützen zu terrorisieren. Tausende Zivilisten wurden getötet und verwundet, unter ihnen viele Kinder.
Zu den 15 Anklagepunkten gehört auch die Geiselnahme von mehr als 200 Uno-Soldaten zwischen dem 26. Mai und dem 2. Juni 1995 in mehreren Gebieten Bosniens.
Zu den 15 Anklagepunkten gehört auch die Geiselnahme von mehr als 200 Uno-Soldaten zwischen dem 26. Mai und dem 2. Juni 1995 in mehreren Gebieten Bosniens.
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