Geschichte des Rauchverbots in Deutschland
Im Jahr 1998 wollten mehrere Fraktionen ein Nichtraucherschutzgesetz in den Bundestag einbringen, der damalige Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) torpedierte den Plan.
Im September 2006 gibt es einen fraktionsübergreifenden Gruppen-Antrag, federführend erarbeitet vom SPD-Bundestagsabgeordneten Lothar Binding. Mit ihm soll ein weit reichendes Rauchverbot etabliert werden. Bundeskanzlerin Merkel zeigt sich dem Vorhaben anfangs sehr offen gegenüber.
Doch wegen "verfassungsrechtlicher Bedenken" begräbt die Bundesregierung im Dezember 2006 den Plan für ein bundeseinheitliches Rauchverbot in der Gastronomie. Aufgrund der Föderalismus-Reform sei der Bund nicht mehr zuständig.
Daraufhin kündigen die Ministerpräsidenten an, selbst für den Schutz von Nichtrauchern sorgen zu wollen. Der Plan, dass alle Bundesländer einen einheitlichen Nichtraucherschutz etablieren, scheitert. Einige Politiker hatten davor noch gewarnt, dass es nicht sein darf, dass man in Deutschland eine "Raucher-Landkarte" benötige.
Doch genau das tritt ein: Zwischen August 2007 und Juli 2008 erlassen alle Bundesländer und Stadtstaaten ihr eigenes Nichtraucherschutz-Gesetz, teils mit erheblich voneinander abweichenden Regeln. Der föderale Flickenteppich ist damit perfekt.