Die Berechnung der Rentensteigerung
Das Prinzip der dynamischen Rente besagt, dass die Rentner vom steigenden Wohlstand der Arbeitnehmer proftieren sollen. Deshalb steigen die Bezüge der älteren Generation grundsätzlich um den gleichen Prozentsatz, mit dem sich auch der Durchschnittslohn je Arbeitnehmer im Vorjahr erhöht. Vereinfacht gesagt: Verdient ein durchschnittlicher Arbeitnehmer dank Lohnererhöhungen zwei Prozent mehr, erhöht sich auch die Rente entsprechend. Allerdings wurden in den vergangenen Jahren zwei Faktoren eingeführt, die den Rentenanstieg bremsen.
Der Riester-Faktor wurde 2001 eingeführt. Der Abzug von der sich rechnerisch ergebenden Rentenerhöhung soll den erhöhten Aufwendungen der Arbeitnehmer für die private Altersvorsorge (Riester-Rente) Rechnung tragen. Der Sonderfaktor hat den Rentenanstieg in den vergangenen Jahren um 0,5 bis 0,6 Prozent jährlich gedämpft. Allerdings wurde er für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt. Das damals fällige Minus soll allerdings 2012 und 2013 nachgeholt werden.
Der Nachhaltigkeitsfaktor wurde im Rahmen der Rentenreform des Jahres 2004 eingeführt. Er soll sicherstellen, dass die Renten dann weniger stark steigen, wenn die Zahl der Beitragszahler sinkt. Weil es künftig immer mehr Rentner und immer weniger Arbeitnehmer geben wird, führt er mit großer Wahrscheinlichkeit in den kommenden Jahren regelmäßig zu geringeren Rentensteigerungen. Auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit dämpft der Sonderfaktor das Plus bei den Renten.
Die Rentengarantie wurde 2009 beschlossen. Sie soll sicherstellen, dass die Altersbezüge auch dann nicht niedriger ausfallen, wenn die Lohnsumme sinkt. Allerdings soll die ausgefallene Rentenkürzung in besseren Zeiten nachgeholt werden. Dann steigen die Altersbezüge nur halb so viel wie rechnerisch möglich.