Die neuen Rundfunkgebühren ab 2013
In Zukunft sollen Haushalte auch dann Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie gar keinen Fernseher oder kein Radio haben. Der Beitrag wird ab 2013 pauschal pro Haushalt gezahlt. Dies gilt auch für eine Zweitwohnung. Es kann sich also niemand mehr darauf berufen, zu Hause gar kein Rundfunkgerät oder keinen Computer zu haben. Die neue Gebühr soll monatlich bei 17,98 Euro liegen und damit nicht über dem bisherigen Beitrag..
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Der neue Rundfunkgebühren-Staatsvertrag soll erst am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Bis dahin ändert sich für den Gebührenzahler nichts. Voraussichtlich ab 1. Januar 2012 erhält jeder Gebührenzahler die Möglichkeit, bei seiner zuständigen Landesrundfunkanstalt beziehungsweise der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Angaben zu seiner Haushaltssituation zu machen, um zum Beispiel mögliche Doppelzahlungen zu vermeiden oder eine Beitragsbefreiung zu bekommen. Ansonsten werden die Gebührenzahler weiter wie bisher zur Kasse gebeten.
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Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder eine Ausbildungsförderung wie Bafög oder Ausbildungsgeld erhält, wird davon befreit - allerdings nur auf Antrag. Blinde oder stark Sehbehinderte, Gehörlose und schwerbehinderte Menschen sind künftig nicht mehr grundsätzlich befreit. Sie sollen nunmehr einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel der regulären Gebühr zahlen, sofern sie dies finanziell leisten können..
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Für die Zweit- oder Ferienwohnung wird künftig auch eine zweite Rundfunkgebühr fällig, selbst wenn dort kein Fernseher oder Radio steht. Der Fernseher oder das Radio im Gartenhäuschen sind dagegen für die meisten Kleingärtner frei - im Gegensatz zur bisherigen Regelung. Hier wird künftig nur dann eine zweite Gebühr fällig, wenn jemand in seiner Gartenlaube wohnt.
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Die Beiträge für Firmen werden künftig pro Betriebsstätte erhoben und nach der Zahl der Mitarbeiter gestaffelt. Für Kleinstbetriebe gilt ein ermäßigter Satz von einem Drittel des Rundfunkbeitrags. Nach Angaben der Länder müssen künftig etwa 90 Prozent der Betriebe je Filiale höchstens einen Beitrag zahlen, die meisten sogar nur einen Drittelbeitrag.
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Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt oder den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht oder nur teilweise zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
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