Auf rund 27 Quadratkilometern werden in Deutschland derzeit gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut - die meisten davon in Ostdeutschland. Spitzenreiter ist Brandenburg, wo auf rund 13 Quadratkilometern vor allem der Genmais MON 810 des US-Saatgutkonzerns Monsanto wächst. Auch Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind mit jeweils rund sechs Quadratkilometern ganz vorne dabei. Dennoch liegt der Anteil der Flächen mit genveränderten Pflanzen bundesweit bei nur etwa 0,15 Prozent. Der umstrittene Genmais soll besser vor dem Schädling Maiszünsler geschützt sein. Geprüft wird auf EU-Ebene derzeit auch die Zulassung der Gen-Kartoffel "Amflora" des Chemiekonzerns BASF. Das für die Produktion von industriell verwendeter Kartoffelstärke optimierte Nachtschattengewächs könnte bereits im kommenden Jahr auf deutschen Feldern wachsen.
Über die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen entscheidet zunächst die EU-Kommission. Die endgültige Freigabe in Deutschland liegt beim Bundesministerium für Verbraucherschutz. Sind die Erbgutveränderungen in der neuen Pflanze genetisch stabil und besitzen Vorteile gegenüber bestehenden Sorten, kann das Saatgut zur kommerziellen Nutzung freigegeben werden. Obwohl kleinere Mengen genmanipulierter Pflanzen seit 1998 probeweise angebaut wurden, hat das Bundessortenamt erst 2005 mehrere Variationen der Maissorte MON 810 für den unbegrenzten Anbau zugelassen. Für die Gen-Kartoffel "Amflora" ist dagegen keine Zulassung der deutschen Behörden notwendig, weil sie nur von Vertragspartnern des Konzerns angebaut und nicht auf dem freien Markt gehandelt werden soll.
Nach monatelangem Streit hat sich die große Koalition im Juli auf neue Regeln zum Anbau von genetische veränderten Organismen (GVO) verständigt. Der Mindestabstand zwischen normalen Feldern und solchen mit genetisch verändertem Saatgut soll auf 150 Meter, beim Öko-Anbau auf 300 Meter festgelegt werden. Zudem sollen die Kriterien zur Kennzeichnung von Lebensmitteln ohne Gentechnik gelockert werden, der genaue Schwellenwert genetischer Verunreinigung ist aber noch strittig. Das Standortregister mit genauen Ortsinformationen über Anbauflächen von Gen-Pflanzen soll entgegen früherer Planung nicht eingeschränkt werden. Auch die Haftung bei genetischer Verunreinigung benachbarter Anbauflächen soll unverändert bleiben: Wer Gen-Pflanzen säht, muss im Schadensfall unabhängig vom Verschulden haften, wenn kein Verursacher gefunden wird. Die Haftung greift jedoch erst bei einem Anteil genveränderter Stoffe von mehr als 0,9 Prozent.
Kritiker der Gesetzreform bemängeln, dass die Abstandsregelungen zwischen normalen und gentechnisch veränderten Anbauflächen im Einvernehmen zwischen Bauern außer Kraft gesetzt werden können. Selbst Erntemaschinen und Verarbeitungsanlagen könnten demnach gemeinsam benutzt werden, wenn beide Nachbarn einverstanden sind. Zudem halten Umweltverbände und Teile der Opposition die Abstände von 150 bzw. 300 Meter für zu gering, um eine Weiterverbreitung der Gen-Pflanzen zu verhindern. Sollte der kontrollierte Anbau des manipulierten Saatguts scheitern, sah das bisherige Gesetz außerdem einen Stopp der kommerziellen Nutzung vor. Diese Regelung ist in dem neuen Gesetzentwurf nicht mehr enthalten.