Obdachlosigkeit von Frauen
München ist einer aktuellen Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zufolge die ökonomisch und strukturell stärkste Stadt Deutschlands. Das heißt: Für die Frauen, die ihr Dach über dem Kopf verlieren, steht ein engmaschiges Netz an Hilfsangeboten zur Verfügung. Es heißt auch: In München, wo die Mietpreise immer weiter steigen, ist es für die, die durchs Raster fallen, besonders schwer, wieder Fuß zu fassen.
Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe sind rund 330.000 Menschen in Deutschland obdachlos. Rund 20.000 von ihnen leben auf der Straße, zwischen 1800 und 2200 von ihnen sind Frauen.
Ende 2007 lebten rund 5000 Männer und Frauen in München in stadteigenen oder angemieteten Unterkünften und Notquartieren. Circa 340 Menschen leben in der bayerischen Landeshauptstadt ständig auf der Straße, 15 Prozent von ihnen sind Frauen. In Bayern sind nach Schätzungen des Münchner Sozialreferates rund 20.000 bis 25.000 Menschen wohnungslos.
Im Großraum München gibt es derzeit etwa 1400 Plätze für Männer und Frauen in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und in betreuten Wohnformen. Zusätzlich stehen für Frauen mit Kindern rund 200 Plätze zur vorübergehenden Unterbringung zur Verfügung.
In München gibt es drei sogenannte Erstanlaufstellen für obdachlose Frauen: das Haus am Kirchweg, die Einrichtung Karla 51 und das Haus Agnes. Hinzu kommen verschiedene ambulante Beratungsstellen, unter anderem beim Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) und in der Teestube "komm". Seit Ende 1996 gibt es auch ein Obdachlosenmobil, das sich vor allem um die ärztliche Versorgung der Betroffenen kümmert.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe in München gehen davon aus, dass das Angebot an Wohnheimplätzen derzeit ausreichend ist. Wichtig für die Arbeit ist jedoch die Schaffung von mehr preisgünstigen Mietwohnungen und Angeboten im sogenannten Unterstützten Wohnen, also in Angeboten mit sozialpädagogischer Hilfe. Die Unterbringung im vorübergehenden Wohnraum sollte so kurz wie möglich angelegt sein, um den Betroffenen möglichst schnell einen Weg zurück in ein selbständiges Leben zu ermöglichen.