Durch die Föderalismusreform II wurde eine
Schuldenbremse ins Grundgesetz aufgenommen. Demnach darf der Bund
ab 2016 faktisch keine Kredite mehr aufnehmen und sich nur noch bis zu einer Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verschulden. Dies sind in absoluten Zahlen rund zehn Milliarden Euro.
Bis 2016 will die Bundesregierung das Defizit in gleichmäßigen Schritten reduzieren, das entspricht Einsparungen in Höhe von acht bis zehn Milliarden Euro pro Jahr.