Das Swift-Abkommen ist nach dem
Finanzdienstleister Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) benannt. Das Unternehmen wickelt nahezu alle
grenzüberschreitenden Bankgeschäfte in Europa ab. Es ist für mehr als 8300 Banken und Finanzdienstleister in 206 Staaten der Erde tätig. Zu den Leistungen gehören Standardüberweisungen, Devisengeschäfte oder Aktienkäufe. Täglich meldet Swift mehr als 15 Millionen Transaktionen.
Weil ein zentraler Swift-Server zum Jahreswechsel 2009/2010 von den USA in die Schweiz umgezogen ist, sind die Daten seitdem rechtlich dem US-Zugriff entzogen - und es ist eine
neue Vereinbarung nötig.
Im November 2009 schlossen die EU-Innenminister das neue Swift-Abkommen. Doch das
Europaparlament, das laut Vertrag von Lissabon der Vereinbarung zustimmen muss, lehnte die Vereinbarung Mitte Februar ab. Die Abgeordneten forderten mehr Datenschutz für EU-Bürger und fühlten sich als Volksvertretung übergangen.
Daraufhin handelte die
EU-Kommission mit den USA einen neuen Vertrag aus. Nachdem das Europaparlament weitreichende Änderungen wie mehr Kontrolle beim Datentransfer erreicht hat, war der Weg frei: Das Parlament verabschiedete das Swift-Abkommen am 8. Juli 2010. In Kraft trat es am 1. August.
Datenschützer kritisierten vor der Entscheidung des Europaparlaments zahlreiche Punkte bei der Weitergabe der Bankdaten. So sind Menschen, deren Daten weitergereicht werden, nicht unbedingt Terrorverdächtige. Betroffen wären auch Daten von Personen, die "aufgrund irgendwelcher allgemeinen Kriterien, etwa dem Ziel oder Zeitpunkt der Überweisung, für die US-Behörden interessant" seien, bemängelt Datenschützer Peter Schaar.
Was mit den einmal übermittelten Daten in den Vereinigten Staaten geschehe, könnten EU-Behörden, aber auch die Betroffenen zudem nicht mehr kontrollieren. Bürger könnten sich nicht ausreichend vor dem Zugriff schützen.