Sonntag, 27. Mai 2012
Wirtschaft


ThemaTutogen

Alle Artikel und Hintergründe

Organhandel: Staatsanwaltschaft verzichtet auf Verfahren gegen Tutogen

SPIEGEL ONLINE - 31.08.2009

Der Handel mit Leichenteilen bei der Firma Tutogen floriert - trotzdem will die Staatsanwaltschaft voraussichtlich kein Ermittlungsverfahren gegen das Pharmaunternehmen einleiten. Allerdings sind die Vorermittlungen noch nicht abgeschlossen. mehr...

Makaberer Handel mit Toten: Tutogen bezog Leichenteile auch von kriminellem Geschäftsmann

SPIEGEL ONLINE - 25.08.2009

Im Medizinbetrieb hat sich ein lukrativer Handel mit Leichenteilen entwickelt, auch die Firma Tutogen mischt mit. Sie bezog Knochen Verstorbener aus der Ukraine - und ihr US-Mutterkonzern sogar von einem kriminellen Geschäftsmann. mehr...

GESUNDHEIT: 42,90 Euro pro Arm

DER SPIEGEL - 24.08.2009

Die deutsche Firma Tutogen betreibt ein ebenso verschwiegenes wie lukratives Geschäft mit Leichenteilen: In der Ukraine lässt sie Verstorbenen Knochen entnehmen, aus denen Produkte für die Medizin hergestellt werden - weltweit ein Milliardenmarkt. ... mehr...

Handel mit Leichenteilen: Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungsverfahren gegen Tutogen

SPIEGEL ONLINE - 24.08.2009

Tutogen bestreitet jeden Gesetzesverstoß, doch für die Staatsanwaltschaft Bamberg war der SPIEGEL-Bericht Anlass genug: Die Ermittler prüfen jetzt, ob ein Ermittlungsverfahren gegen die oberfränkische Pharmafirma geboten ist. mehr...

Lukratives Geschäft: Deutsche Firma handelt mit ukrainischen Leichenteilen

SPIEGEL ONLINE - 22.08.2009

42,90 Euro für einen Oberarmknochen, ein Herzbeutel ab 13,30 Euro: Die deutsche Pharmafirma Tutogen lässt nach SPIEGEL-Informationen in der Ukraine Leichen ausnehmen, um daraus medizinische Produkte zu gewinnen. Der Handel ist lukrativ - doch den Angehörigen ist oft nicht klar, was mit den Überresten ihrer Verwandten geschieht. mehr...


Wikipedia

Transplantationsgesetz (Deutschland)

Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt seit 1997 in der Bundesrepublik Deutschland die Zulässigkeit von Organspenden, sowohl beim Lebenden als auch beim Verstorbenen. Es gilt die erweiterte Zustimmungslösung, d.h., ohne Zustimmung des Spenders oder...mehr...

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