Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung gab es in Deutschland nur kurz. Im Januar 2008 trat das zugehörige Gesetz in Kraft, mit dem eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und deutlich ausgedehnt wurde. Doch erließ das Bundesverfassungsgericht schon im März 2008 eine einstweilige Anordnung, wonach Daten zwar gespeichert, aber nur bei schweren Straftaten an Ermittler weitergegeben werden durften.
Die alte Regelung war sehr weitreichend gewesen. Demnach wurden ohne Verdacht zahlreiche Verkehrsdaten für sechs Monate gespeichert, die Aufschluss über die Kommunikation aller Bürger geben können. Dies waren unter anderem
- Telefonnummern von Anrufer und Angerufenem
- Uhrzeit und Dauer der Gespräche
- bei Mobilfunkgesprächen die Orte von Anrufer und Angerufenem
- E-Mail- und IP-Adressen von Sendern und Empfängern (verpflichtend seit 2009)
- Verbindungsdaten bei der Internetnutzung (ebenfalls seit 2009).
Betroffen von der Speicherung waren auch SMS- oder Multimedia-Nachrichten. Inhalte der Telefonate, E-Mails und so weiter wurden aber nicht gespeichert. Die Staatsanwaltschaften durften laut Gesetzestext die Daten nicht nur bei schweren Straftaten abrufen, sondern auch bei solchen, die mittels Telekommunikation begangen wurden.
Im März 2010 kippten die Karlsruher Richter auf eine Massenklage von 35.000 Bürgern das Gesetz komplett, weil sie das vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis verletzt sahen. Sie ordneten die unverzügliche Löschung aller bis dahin gesammelten Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern an. Allerdings erklärten die Richter auch, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht schlechthin verfassungswidrig sei. Nötig sei ein völlig neues Gesetz. Dafür machte das Verfassungsgericht strenge Auflagen. Die EU fordert weiterhin, dass die Richtlinie auch in Deutschland umgesetzt wird.
Die Vorratsdatenspeicherung ist schon lange ein Zankapfel zwischen Union und FDP. Sicherheitsexperten sprechen von Lücken im Kampf gegen Terror und Kriminalität, dagegen warnen Datenschützer vor zu weitgehenden Eingriffen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat die Aufgabe, eine neue Regelung vorzulegen - doch die FDP-Politikerin möchte abwarten, was mit der EU-Richtlinie geschieht, nach der die Daten gespeichert werden müssen. Dagegen machen Unions-Vertreter immer wieder Druck auf die Justizministerin und verlangen eine rasche Neuregelung. Auch CDU-Innenminister Hans-Peter Friedrich fordert, wie sein Vorgänger Thomas de Maizière, eine baldige Wiedereinführung der Speicherung.