Der Zivildienst ist eng mit dem Wehrdienst verknüpft und wurde 1961 für Wehrpflichtige eingeführt, die aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern. Wie alle Wehrpflichtigen müssen künftige Zivis zunächst an einer Musterung teilnehmen und können erst danach ihre Verweigerung schriftlich beim Kreiswehrersatzamt einreichen. Junge Männer dürfen also nicht einfach zwischen Wehr- und Zivildienst wählen - ihre Gewissensgründe (etwa Erziehung zur Gewaltfreiheit und religiöse Ansichten) müssen offiziell anerkannt werden. Darüber entscheidet das Bundesamt für Zivildienst.
Mit der Kriegsdienstverweigerung entstanden die Sozialdienste. Anfangs dauerte der Zivildienst 15 Monate, Ende der achtziger Jahren sogar 20 Monate. In den Achtzigern legte das Zivildienstgesetz fest, dass er ein Drittel länger dauern musste als der Wehrdienst - Verweigerer sprachen darum vom "Zuvieldienst". Inzwischen haben Wehr- wie Zivildienst die gleiche Länge: neun Monate.
Der erste Kriegsdienstverweigerer wurde am 10. April 1961 anerkannt, im ersten Jahr waren es 340 Zivis. Die Rekorde lagen bei 130.000 in den Jahren 1997 und 2003. In diesem Jahr treten 88.000 Zivis ihren Dienst an. Etwa zwei Drittel arbeiten im Sozialbereich, vor allem in der stationären wie ambulanten Hilfe für alte, kranke und behinderte Menschen. Auch im Umweltschutz kommen Zivis zum Einsatz.
Anstelle des Wehr- oder Zivildienstes können junge Männer auch einen Ersatzdienst leisten, etwa durch Mitarbeit im Technischen Hilfswerk beim Katastrophenschutz. Das 1950 in Bonn gegründete THW organisiert technische Hilfe im Zivilschutz und bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfallen größeren Ausmaßes. Als Ersatz für den Zivildienst werden auch der Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) mit rund 26.000 Teilnehmern pro Jahr oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) anerkannt.
Rund 1000 Verweigerer jährlich leisten den "Anderen Dienst" im Ausland, der mindestens zwei Monate länger dauert als der Zivildienst. Er muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden und das friedliche Zusammenleben der Völker fördern. Die Tätigkeit soll in einer praktischen Arbeit im sozialen Bereich bestehen. Sie wird unentgeltlich und über einen staatlich anerkannten Träger abgeleistet.