Das neue Dienstrecht an den Hochschulen zählt zu den zentralen Reformvorhaben von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn. Bisher mussten Wissenschaftler sich zunächst habilitieren und schafften im Schnitt erst mit 42 Jahren den Sprung auf ihre erste Professur. Von "Nachwuchswissenschaftlern" könne in diesem Alter keine Rede mehr sein, meint Bulmahn und drängte energisch auf eine Verkürzung der akademischen Ausbildungswege.
Deshalb wurde das Hochschulrahmengesetz (HRG) im Februar 2002 novelliert und die Juniorprofessur eingeführt, die allmählich die traditionelle Habilitation ablösen soll. Die Stellen sind auf zweimal drei Jahre befristet. Damit können Forscher bereits mit Anfang 30 - nach der Promotion - als Juniorprofessoren einsteigen. Sie dürfen eigenständig Forschungsanträge stellen, Promotionen betreuen sowie Lehrangebote entwickeln und anbieten. Anschließend können sie auf eine Professur auf Lebenszeit berufen werden.
An den Hochschulen ist die Neuregelung höchst umstritten. Auch Bayern, Sachsen und Thüringen sind damit nicht einverstanden und wollen an der Habilitation festhalten. Deshalb reichten sie eine gemeinsame Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, das in einem Normenkontrollverfahren über die Rechtmäßigkeit des Hochschulrahmengesetzes entscheiden muss.
Länder schimpfen über rigides Diktat
Die "Juniorprofessor als Regeleinstellungsvoraussetzung für Professoren" und die "faktische Abschaffung der Habilitation" seien unvertretbar, sagte der bayerische Wissenschaftsminister Thomas Goppel (CSU) am Mittwoch bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Nach Auffassung der drei Klägerländer fehlt dem Bund für die Vorschriften über die Juniorprofessur die Gesetzgebungsbefugnis. Der sächsische Justizstaatssekretär Geert Mackenroth sprach von einem "rechtswidrigen Eingriff in das Hausgut der Länder" und von einer "Zwangsbeglückung" durch den Bund. Damit werde "die Hochschullandschaft nicht reicher, sondern ärmer". Die Neuregelung könne zu einem "personellen Einheitsbrei" führen.
Nach Mackenroths Angaben wurde die vom Bund erlassene Regelung bislang in fünf Bundesländern umgesetzt. Thüringens Justizminister Karl-Heinz Gasser (CDU) betonte, dem Bund stehe im Hochschulwesen nur die Kompetenz für eine Rahmengesetzgebung zu. Es sei jedoch eine "umfassende und detaillierte Vollregelung" erlassen worden, die den Landesregierungen "nur Raum für marginale Ergänzungen" lasse.
Die Bundesregierung verteidigte in Karlsruhe die HRG-Novelle. Mit der Juniorprofessur könne man "im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe besser bestehen", sagte Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD). Der Karriereweg für Nachwuchswissenschaftler werde damit berechenbar und "international vergleichbar". Der "bisherige Königsweg" und "deutsche Sonderweg" bei der Besetzung von Professorenstellen - die Habilitation - sei bewusst verlassen worden.
"Überproduktion" an Habilitierten
"Mit einem Erstberufungsalter zum Professor von durchschnittlich 42 Jahren können wir uns im internationalen Vergleich nicht mehr sehen lassen", betonte Bulmahn. Ihren Angaben zufolge gibt es bisher rund 800 Juniorprofessoren. Bemerkenswert sei dabei der deutlich höhere Anteil von Berufungen aus dem Ausland und von Frauen im Vergleich zu bisherigen Professorenstellen.
Der Prozessvertreter der Bundesregierung, Hans Meyer, ergänzte, das bisherige Habilitationswesen habe zu einer "Überproduktion" geführt. Zwei Drittel der Habilitierten hätten niemals die Chance, eine Professur zu bekommen.
Während drei Länder sich nach Kräften gegen die Juniorprofessur umsetzen und andere Bundesländer sie offensiv umsetzen, verhalten mehrere Länder sich abwartend - von bundesweiter Klarheit für junge Wissenschaftler bislang keine Spur. Wie so häufig in der Bildungspolitik soll jetzt Karlsruhe den Knoten lösen.
Hinter dem Streit zwischen Bundesbildungsministerium und unionsregierten Ländern steht vor allem der seit Jahren schwelende Streit, welche Kompetenzen sich der Bund in der Bildungspolitik gegenüber den Ländern aneignen darf. Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Richter Winfried Hassemer, kündigte an, dass das Gericht sich mit seinem Urteil möglicherweise "an der allgemeinen Föderalismusdebatte beteiligen" werde. Der Richterspruch wird in einigen Monaten erwartet.
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