Wer ein Unternehmen verlässt, hat einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Diese Regel gilt, seitdem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) am 1. Januar 1900 in Kraft getreten ist. Mehr noch: Die Formulierungen sollen wohlwollend ausfallen und dem scheidenden Mitarbeiter keine Steine in den Berufsweg legen, zugleich aber der Wahrheit verpflichtet sein.
Vorsicht, Fallen: Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen
Heimtückische Komplimente im Arbeitszeugnis sind bei der Jobsuche die Pest. Wie gut kennen Sie sich aus im Gestrüpp mehrdeutiger Formulierungen, verschlüsselter Botschaften und geschickt getarnter Leerstellen? Wissen Sie, wofür die Floskel von der "Trennung in gegenseitigem Einvernehmen" steht und was die Aussage "Er zeigte ein gesundes Selbstvertrauen" tatsächlich bedeutet?
Die Lösung des Rätsels ist mitunter verblüffend. Für SPIEGEL ONLINE hat die Hamburger Karriere- und Vergütungsberatung PersonalMarkt, die auch Arbeitszeugnis-Analysen anbietet, einen Test entwickelt. Damit können Sie 14 gängige Aussagen auf ihren wahren Gehalt überprüfen: Wird da ein Überflieger, Mitläufer oder eine Niete beschrieben? Und am Ende verraten wir Ihnen, ob Sie Zeugnis-Anfänger oder Profi sind.
Und ab dafür:
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