Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat Klage gegen die aus seiner Sicht zu niedrigen Grundgehälter für Professoren erhoben. Die Besoldung sei im Vergleich zu anderen Beamten wie Lehrern und Richtern nicht "amtsangemessen", erklärte der Verband am Dienstag. Er vertritt die Professoren und den wissenschaftlichen Nachwuchs und ist mit mehr als 21.000 Mitgliedern die mächtigste deutsche Professorenlobby.
Der DHV-Landesverband Bayern und zwei bayerische Hochschullehrer reichten Klage beim bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Das Verfahren habe Mustercharakter, erläuterte ein DHV-Sprecher. Sollte es erfolgreich sein, würde es wahrscheinlich ähnliche Prozesse in anderen Bundesländern nach sich ziehen.
Die Klage richtet sich gegen die sogenannte "W-Besoldung" ("W" steht für "Wissenschaft"), die alle Bundesländer außer Sachsen inzwischen eingeführt haben. Der neue Tarif löste die bisherigen C-Gehälter ab. Entscheidender Unterschied: Mit zunehmendem Dienstalter bekommen die Wissenschaftsbeamten nicht automatisch mehr Geld aufs Konto. Stattdessen gibt es jetzt Leistungskomponenten, mit denen Bund und Länder den Wettbewerb unter Wissenschaftlern ankurbeln wollen.
W-Professoren müssen feilschen
Auf mehr Geld kann jetzt pochen, wer sich durch besondere Leistungen in Forschung und Lehre hervorgetan oder beispielsweise als Dekan oder Fachbereichssprecher Ämter in der Selbstverwaltung der Hochschule wahrgenommen hat. Zuwächse können Hochschullehrer weiterhin durch Extra-Bezüge erzielen, die sie individuell aushandeln müssen, etwa beim Feilschen nach einer Berufung. Einen Schluck aus der Pulle kann es auch geben, wenn sich ein Hochschullehrer trotz einer Berufung an eine andere Hochschule entscheidet, seiner alten Uni die Treue zu halten ("Bleibe-Prämie").
Die Professorenlobby wendet sich nicht gegen solche leistungsbezogenen Elemente an sich, sie hält nur die Grundgehälter der akademischen Lehrer für zu niedrig: 3890,03 Euro Grundgehalt pro Monat erhält in den westlichen Bundesländern ein W2-Professor, also ein Hochschullehrer ohne eigenen Lehrstuhl. Ordinarien, besoldet nach W3, tragen 4723,61 Euro nach Hause, Juniorprofessuren kommen in der Stufe W1 auf ein Grundgehalt von 3405,34 Euro.
Zusätzlich bekommen verheiratete Hochschullehrer einen Zuschlag von monatlich 105,28 Euro, fürs erste und zweite Kind obendrein 90,05 Euro.
Prinzip der "amtsangemessenen Alimentation"
Das ist den Professoren zu wenig. Ihr Unmut richtet sich gegen die Grundgehälter, die hinter denen von Lehrern und Richtern in einer vergleichbaren Altersgruppe zurückblieben - jedenfalls wenn man die Leistungszulagen nicht mitrechnet. "Man kann nur das vergleichen, worauf jemand tatsächlich einen Rechtsanspruch hat", betont ein DHV-Sprecher.
Die Grundgehälter verstoßen nach Ansicht des Hochschulverbandes gegen das Prinzip der "amtsangemessenen Alimentation", wie es das Beamtenrecht traditionell vorschreibt. Gerade Professoren, die zum ersten Mal berufen würden, könnten die Hochschulen meist nicht mehr anbieten als "nacktes W2", und die meisten Berufsanfänger hätten nicht die Macht, höhere Bezüge durchzusetzen.
Die Umstellung werde sich vor allem für Berufsanfänger negativ auswirken, schätzt auch der Berliner Beamtenrechtler Ulrich Battis. Die Aufregung um leistungsbezogene Elemente hält er für übertrieben: "Den größten Anteil machen weiterhin Berufungszulagen aus. Und das ist auch sinnvoll: Schließlich beruht das System auch auf dem permanenten Vergleich der Wissenschaftler untereinander."
Zumindest Schweiz und USA zahlen mehr
Die vom Deutschen Hochschulverband herausgegebene Zeitschrift "Forschung und Lehre" hat unlängst errechnet, dass deutsche Professoren international unterbezahlt sind - zumindest, wenn man Spitzenländer wie die Schweiz und die USA zum Vergleich heranzieht. Danach komme ein deutscher W2-Professor ohne Zulagen auf ein Jahresgrundgehalt von 46.680 Euro. Sein Schweizer Kollege, etwa an der Universität Zürich, habe dagegen am Jahresende mindestens 102.729 Euro verdient.
Auch amerikanische Hochschullehrer schnitten mit durchschnittlich 81.919 Euro an staatlichen und 106.161 Euro an Privatuniversitäten besser ab.
Was die Professorlobbyisten außen vor lassen: In anderen westeuropäischen Ländern wie Italien, Frankreich und Spanien werden Professoren im Verhältnis eher schlechter bezahlt als ihre deutsche Kollegen. Die sonstigen Vorzüge des Beamtenstatus - eine deutsche Spezialität - werden ebensowenig berücksichtigt, etwa die Unkündbarkeit und die hohen Pensionen. Und: Altgediente Hochschullehrer sind von den Querelen ohnehin ausgenommen - sie verbleiben in der bewährten Besoldungsgruppe C.
Von Jan Friedmann
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