Lehrer können in Einzelfällen auch einen Snowboardkurs als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das gelte dann, "wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht", hieß es in einem gestern veröffentlichten Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (AZ: VI R 61/02).
Spaß im Schnee: Wenn es den Schülern nützt, ist es eine Fortbildung
Das Finanzamt lehnte dies ab, muss die Kosten aber nun doch noch anerkennen, wie der BFH, das oberste deutsche Steuergericht, entschied. Der Kurs habe sich speziell an Sportlehrer gerichtet. Der Lehrer habe ihn mit Blick auf künftige schulische Fahrten und auch wegen einer entsprechenden Erwartungshaltung der Schüler besucht. Er habe den Schülern die Wintersportart vermitteln wollen. Vor diesem Hintergrund habe "ein hinreichend konkreter Zusammenhang" mit der Berufstätigkeit des Lehrers bestanden, befanden die Münchner Richter.
Der Tatsache, dass nach der Prüfung kein Zertifikat ausgestellt worden sei, komme dabei keine ausschlaggebende Bedeutung zu.
jaf/AFP/dpa
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