Nach der vierten Absage glaubte Andreas Fleischhauer nicht mehr an Zufall. Der Informatiker, der sich noch vor zehn Jahren nach seinem sehr gut abgeschlossenen Studium einen Arbeitsplatz aussuchen konnte, hörte nun in Bewerbungsgesprächen die immer gleichen Ausflüchte: "Ihr Profil passt nicht zu unserer Firma". "Wir haben gerade einen Experten mit ihren Qualifikationen eingestellt". "Wir müssen Stellen abbauen".
Personalgespräch: Nicht immer gelingt die "einvernehmliche Trennung"
Bis dahin hatte Fleischhauer geglaubt, endlich seine alte Firma mit den für ihn nicht tragbaren Arbeitsbedingungen hinter sich gelassen zu haben - "an das Zeugnis hab ich nicht gedacht." Selbst als der Softwareentwickler das Schreiben in der Hand hielt, wurde er nicht stutzig. "Die Formulierungen sahen gut aus, und ich glaubte, ein Chef nimmt mich für das, was ich kann und nicht für das, was ich früher gemacht habe." Doch Fleischhauer irrte sich. Was im Zeugnis auf den ersten Blick durchweg positive Bewertungen zu sein schienen, entpuppte sich im Nachhinein als Stolperstein für den weiteren Karriereverlauf.
Geheimcodes und unsichtbare Stolpersteine
So wie Fleischhauer kann es jedem gehen. Denn in den Formulierungen von Arbeitszeugnissen lauern zahlreiche Fallen, die Laien kaum erkennen. "Wohlwollend und wahrheitsgemäß" soll ein Arbeitszeugnis sein - so will es das Gesetz. Entsprechend finden sich in keiner Leistungsbeurteilung Sätze wie "Er war für die Position völlig ungeeignet" oder "Sie kam ihren Pflichten nur mangelhaft nach". Das heißt aber nicht, dass schlechte Arbeitsleistungen sich nicht niederschlagen würden. Personaler greifen hier auf eine Art Geheimcode zurück, der herbe Kritik mit wohlwollenden Worten zu verschleiern weiß.
Im Fall des Informatikers Fleischhauer verriet das Zeugnis zum Beispiel, dass sein Arbeitseifer zu wünschen übrig ließ. "Er war immer mit Interesse bei der Sache", stand in dem Schreiben. Ein Satz, von dem er sich zunächst sogar geschmeichelt fühlte. Einem Personalchef verrät die Formulierung hingegen, dass sich der Informatiker im Berufsalltag zwar anstrengte, aber nicht mal über grundlegende Fachkenntnisse verfügt, weshalb der Erfolg ausblieb. Eine Bewertung wie "Er hat stets die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt" wäre hingegen eine glatte Eins gewesen.
Da nur die wenigsten mit den Feinheiten der Zeugnissprache vertraut sind, lohnt es, die Abschlussbeurteilung von einem Experten prüfen zu lassen. Auch wenn dafür einige Euro zu berappen sind, kommt den Arbeitnehmer der Zeugnischeck im Zweifelsfall günstiger zu stehen als ein vorläufiges Karriere-Aus wegen unfairer Negativ-Formulierungen.
Gütliche Einigung ist der beste Weg
"Im Gegensatz zu Diplomzeugnissen, die meist nur unmittelbar nach dem Studium von Interesse sind, legen Personaler auf Arbeitszeugnisse großen Wert", weiß Frank Kießling, Arbeitsrechtler aus Leipzig. Und die erhalten oft sogar mehr Gewicht als der subjektive Eindruck im Bewerbungsgespräch. "Es gibt Menschen, die können für einen kurzen Moment gut blenden. Aber über Jahre hinweg in einer Firma geht das nicht."
Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer aber, wenn ein Zeugnis unerwartet schlecht ausfällt? "Zunächst einmal würde ich mich gütlich mit dem Arbeitgeber einigen wollen", sagt Kießling. "Gerade in kleineren Firmen steht oft gar keine Bösartigkeit hinter schlechten Zeugnissen. Die werden dort vielleicht von Chefs geschrieben, die selbst mit den Feinheiten der wohlwollenden Zeugnissprache wenig vertraut sind." Dem kann ein Arbeitnehmer aber vorbeugen, indem er seinem Vorgesetzten gleich einen fertigen Zeugnisentwurf zur Unterschrift vorlegt. Das spart beiden Zeit und Ärger.
Geht der Vorgesetzte auf diesen Wunsch nicht ein, sollte der Mitarbeiter möglichst konstruktiv an die Sache herangehen und Alternativen für die Passagen vorschlagen, bei denen er sich unterbewertet fühlt. Können sich Arbeitgeber und -nehmer aller Diplomatie zum Trotz nicht einigen, führt kein Weg am Arbeitsgericht vorbei. Diesen Schritt sollte man aber nicht übereilen, mahnt Thomas Redekop von der Berliner Personalmanagement Service GbR.
"Änderungen, die vor Gericht durchgesetzt wurden, erkennen Experten fast immer", sagt Redekop. Beispielsweise, wenn ein mehrseitiges Zeugnis, das in vielerlei Hinsicht auf die Note "Gut" schließen lässt, plötzlich einige wenige "Sehr Gut"-Formeln enthält. Das nämlich sei nicht nur in sich unlogisch, sondern verrate auch, dass der Mitarbeiter selbst bei Kleinigkeiten vor Gericht zieht. Wer einen solchen Eindruck hinterlasse, katapultiere sich unter Umständen schneller ins Aus als mit einem schlechten Arbeitszeugnis.
Schlechtes Zeugnis verschweigen ist riskant
Doch längst nicht alle schlechten Zeugnisse sind aus Bösartigkeit negativ formuliert - manchmal stimmen Selbst- und Fremdbild einfach nicht überein, sagt Frank Kießling. "Es gibt Fälle, da ist die Gesamtnote Drei ja durchaus gerechtfertigt, auch wenn der Betreffende sich selbst besser beurteilen würde." Dann hätte eine Klage wenig Aussicht auf Erfolg. Immerhin steht vor Gericht nicht nur der Chef unter Beweiszwang - auch ein Angestellter muss handfeste Argumente liefern, warum die Gesamtnote des Abschlussschreibens nach oben korrigiert werden muss. Kießling rät stattdessen zur Flucht nach vorn: "Wer wirklich glaubt, dass er besser ist, sollte das im Bewerbungsgespräch auch so sagen, entsprechend begründen und dann auf das Vertrauen des Personalchefs hoffen."
Manchmal kommen Bewerber aber auch umhin, die schlechte Beurteilung auf dem Silbertablett zu präsentieren. "Viele Arbeitnehmer bewerben sich aus festen Stellungen heraus. Da liegen der Bewerbung oft noch keine Zeugnisse vom letzten Arbeitgeber bei", so Thomas Redekop.
Eine ähnliche Erfahrung machte auch Andreas Fleischhauer, der inzwischen wieder in Lohn und Brot steht. Bei seinem neuen Arbeitgeber legte er die Kopien des mangelhaften Zeugnisses den Bewerbungsunterlagen nicht bei. Nicht in der Absicht zu betrügen, sondern weil er sich inzwischen in einer offenen juristischen Auseinandersetzung mit seinem ehemaligen Arbeitgeber befand. Neben dem Arbeitszeugnis ging es um ausstehende Gehälter.
Im Bewerbungsgespräch darauf angesprochen, antwortete Fleischhauer wahrheitsgemäß, der Personalchef nickte mitleidsvoll. Und bot ihm die Stelle als Softwareentwickler an. Absichtlich weggelassen hätte die Fleischhauer das Zeugnis jedoch nicht - immerhin steht es jeder Personalabteilung frei, fehlende Papiere nachzufordern.
Von Hagen Kunze, Monster.de
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...daß dies ein gutes Arbeitszeugnis ist. mehr...
Bei mir wars ähnlich. Mein Chef war stocksauer auf mich als ich etwas überraschend gekündigt habe. Nachdem ich ihn ein paar höfliche Aufforderungen gemach habe,mir doch endlich mein Arbeitszeugnis zuzuschicken,bekam ich nach [...] mehr...
Meiner Erfahrung nach - aufgrund diverser Gespräche mit »Personalern« - ist die Bedeutung des Arbeitszeugnisses als Bewertungsmaßstab für die tatsächlichen Qualifikationen des jeweiligen Probanden bezüglich der angestrebten [...] mehr...
[QUOTE=berlinerin95;2194494] Mehr Argumentationsbedarf besteht aber naturgemäß bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber (soweit nicht aus betrieblichen Gründen), unerklärten Lücken im Lebenslauf, permanentem Wechsel des [...] mehr...
Arbeitszeugnisse werden wie Schulzeugnisse stets ein gewisses Maß an Subjektivität aufweisen. Auch noch so strenge gesetzliche Regelungen werden dies nicht verhindern können. Arbeitgeber wie Lehrer sind keine Übermenschen [...] mehr...
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